Klonen – Menschen klonen und Therapeutisches Klonen

Ähnlich den Bakterien und Mikroorganismen, die sich selbstständig durch Zellteilung verfielfältigen können, bedient er sich dabei der sogenannten vegetativen, also ungeschlechtlichen Vermehrung, die dem Lebewesen auf natürliche Weise eigentlich nicht möglich wäre.
Im Folgenden sollen die drei bekanntesten Methoden der Klontechnik näher aufgezeigt werden.

Menschen Klonen

Für diese Art des Klonens, die die am häufigsten durchgeführte Methode zur Duplikerstellung ist, wird dem zu vervielfältigenden Organismus eine Somazelle entnommen, deren Zellkern (Nukleus) isoliert und in eine in vitro (d.h. im Reagenzglas) befruchtete Eizelle, deren eigentlichen Zellkern man ebenfalls entnommen hat, eingesetzt.
Durch einen anschließenden Stromstoß oder einen chemischen Stimulus regt man die natürliche Weiterentwicklung der manipulierten Eizelle an und fusioniert Kern und Eizelle miteinander.
Der durch diesen Vorgang entstandene Embryo, der die genetischen Informationen des Spenderorganismus enthält, wird danach in die Gebärmutter einer Leihmutter verpflanzt und wie bei einer normalen Schwangerschaft ausgetragen und zur Welt gebracht.
Auch das weltberühmte, schottische Klonschaf „Dolly“ erblickte 1996 nach einer geglückten Nukleustransfer das Licht der Welt.

Therapeutisches Klonen

Für diese Methode erzeugt man zunächst mittels Nukleustransfer aus dem Zellkern der Zelle, die man einer zu behandelnden Person entnommenen hat, einen reproduktiven Embryo, den man nach wenigen Zellteilungen wieder zerstört. Einzelne Stammzellen des Organismus werden isoliert und entweder zur Heranzüchtung von Gewebsarten, spezifischen Zellen oder ganzen Organen in einer Kultur angelegt oder dem Patienten direkt eingesetzt.
Die so entstandenen, gesunden Mechanismen sollen die Betroffenen ohne eine riskante Abstoßungsreaktion beispielsweise von schweren Krankheiten heilen. Bis 2006 jedoch blieben alle Versuche erfolglos.

Sowohl Reproduktives Klonen, als auch Therapeutisches Klonen ist in Deutschland gemäß dem Embryonenschutzgesetz verboten, da die verwendeten Embryonen beim Klonen nicht ihrem der Erhaltung dienlichen Zweck genutzt werden.
Umstritten und sowohl von Kirchen und Politikern, als auch von Forschern und Naturwissenschaftlern vieldiskutiert ist hierbei vor allem, ob dem in vitro verschmolzenen Organismus als kleinem, fertig angelegtem Mensch bereits die grundgesetzlich festgeschriebene Menschenwürde zuteil werden soll. Dieser Gedanke liegt auch dem Schutzgesetz zugrunde.
Naturwissenschaftler kritisieren, dass man das winzige, im Reagenzglas erzeugte Verschmelzungsprodukt noch lange nicht als Menschen betrachten könne.
Was der Forschung ein Stein im Wege ist, ist für das frühe, menschliche Leben gemäß Artikel 1 in jedem Fall Schutz vor Benutzung und Vernichtung, sowie Gewährleistung zum Erhalt seiner Menschenwürde.

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