Kleiner Reformationstag am Sonntag

Das Augsburger Bekenntnis, wie es auch genannt wird, ist die grundlegende reformatorische Bekenntnisschrift der evangelisch-lutherischen Kirche. Es wurde am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag in Augsburg dem deutschen Kaiser Karl V übergeben. Im Auftrag der evangelischen Kräfte im Reich hatte es Philipp Melanchthon, der humanstisch gebildete  Freund und Kollege Luthers, verfasst. Luther konnte, weil er vom Kaiser geächtet war, selbst nicht nach Augsburg kommen. Und da er selbst „nicht so sanft und leise treten“ könne wie Melanchthon und die Aufgabe diplomatisch hoch brisant war, hatte es auch abgelehnt, den evangelischen Glauben in einer solchen Schrift darzustellen.
 
Melanchthon und die übrigen Reformatoren beabsichtigten nicht, ein neues Glaubensbekenntnis zu verfassen. Ziel des Augsburger Bekenntnisses war es, dem Kaiser nachzuweisen, dass die Reformatoren auf dem Boden der katholischen Kirche standen und diese erneuern wollten. Es ging in erster Linie nicht um Konfrontation sondern um Annäherung an die katholische Kirche und den katholischen Kaiser. Allerdings wusste Melanchthon, dass man in vielen Dingen mit der zu dieser Zeit geltenden katholischen Lehrmeinung nicht übereinstimmte. Ärger war also vorprogrammiert und Melanchthon musste seinem Bekenntnis eine ausführlichere Verteidigungsschrift folgen lassen.
 
Auf dem Reichstag ging es um mehr als nur um theologische Lehrsätze. Es ging darum, ob die evangelische Predigt im deutschen Reich erlaubt oder verboten sein sollte. Es ging eigentlich um Religionsfreiheit und um die Freiheit des Gewissens. Im Hintergrund standen aber natürlich auch die politischen Interessen der Fürsten, die die Reformation trugen. Und es ging um Krieg und Frieden.
 
Nachzulesen ist das Augsburger Bekenntnis im hinteren Teil des Evangelischen Gesangbuchs. Es fasst in thesenhafter Form den evangelischen Glauben zusammen. Besonders Wichtig ist mir der 4. Artikel, der von der Rechtfertigung handelt. Danach kann niemand vor Gott von sich aus durch gute Werke gerecht sein. Allein durch den Glauben wird der Gottlose gerecht – und den Glauben wirkt allein Gott selbst.

Die Confessio Augustana ist bis heute die grundlegende Bekenntnisschrift und damit so etwas wie ein Grundgesetzt der evangelisch-lutherischen Kirchen geblieben. Alle evangelische-lutherischen Pastoren werden bei ihrer Ordination darauf verpflichtet und in den Kirchen gilt sie als Norm, an der sich Lehre, Verkündigung und die Kirchenleitung zu orientieren haben. Dabei ist die Confessio Augustana selbst an der Bibel als der Grundlage des Christlichen Glaubens gebunden.

Eine Meinung

  1. Also, nachdem genügend lange blutig hin und her und herumgekämpft worden war, wie immer, wenn Macht mittels Religionen erkämpft werden kann und umgekehrt, verstand man damals unter „Religionsfreiheit“ beim darauf folgenden Augsburger Religionsfrieden kein echtes Individualrecht, sondern allerhöchstens, dass die Untertanen pauschal den jeweiligen Glauben des jeweiligen Fürsten in seinem erkämpften Herrschaftsgebiet annehmen mussten, sodass die Gläubigen ihre Konfession unter Umständen auch wechseln mussten oder sie durften (!) auswandern in eine Region ihrer Konfession. Hurraaa, sie durften auswandern! Ich kann übrigens zwischen Artikel 4 zusammen mit Artikel 6 des Augsburger Bekenntnisses von 1530 und der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre zwischen Lutherischem Weltbund und der katholischen Kirche“ von 1999, [nachzulesen auf der Vatikanseite im Internet], keinerlei trennenden Unterschied erkennen. Fast identisch zu den beiden Artikeln 4+6 heißt es hier nämlich:„Es ist unser gemeinsamer Glaube, dass die Rechtfertigung das Werk des dreieinigen Gottes ist. Gemeinsam bekennen wir: A l l e i n aus G n a d e im Glauben an die Heilstat Christi, n i c h t auf Grund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und a u f r u f t zu guten Werken. Die Botschaft von der Rechfertigung sagt uns, dass wir Sünder unser neues Leben allein der vergebenden und neuschaffenden Barmherzigkeit Gottes verdanken, die wir uns n u r schenken lassen und im Glauben empfangen, aber n i e – in welcher Form auch immer verdienen können.“469 Jahre liegen zwischen den beiden Erklärungen und zwei verschiedene Kirchen, damals wie heute. Doch der direkte Vergleich des Wortlautes klingt wie abgekupfert. Woher dieser (theoretische) Wandel der katholischen Kirche so kurz vor dem Jahrtausendwechsel, die doch unaufhörlich davon sprach, man müsse sich die ewige Seligkeit bei Gott verdienen durch gute Werke und Taten, sündenfreies Leben, alle möglichen Verzichte, jeden Sonntag in die Kirche gehen oder ansonsten Behaftung mit Todsünde und ewiger Verdammung, Wallfahrten, Beichten, Bußtaten, Ehrenämter, Spenden, Überschreibungen an die Kirche etc.pp. Gilt das jetzt nicht mehr? Sind die jetzt komplett evangelisch geworden oder wie oder was? Jetzt braucht nur noch das Papsttum aufgegeben zu werden und der ganze kirchliche, plumpe und kostenintensive Apparat, dann hat sich die Sache endlich. Denn nach dieser gemeinsamen, angepassten Erklärung ist für mich höchst stimmig, was Hubertus Mynarek in seinem Buch „Kritiker kontra Kriecher“ schreibt:„Denn, wenn die Gnade Gottes Luther zufolge den Menschen unmittelbar, ohne dessen Zutun und Verdienste, rechtfertigt, dann würde sie ihn natürlich auch ohne jegliche kirchliche Vermittlung und Vermittlungsrituale rechtfertigen.“ Dann ist logischerweise aber auch die Institution Kirche samt Priesterschaft überflüssig!!!So konsequent hat Luther trotz dieser seiner Überzeugung aber leider nicht gehandelt. Doch diese klitzekleine Inkonsequenz ist bei weitem nicht die schlimmste, die ich ihm ankreiden würde, eher schon andere horrenden Diskrepanzen zwischen Jesus Christus’ Lehre und Aussagen und Luthers geradezu gegenteiligen Aufforderungen an die Gläubigen, denen er damit das Christseinkönnen im Sinne Jesu wohl sehr erschwerte.

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