Kindergeldeinmalzahlung: 100 Euro im April und Mai 2009

Im April und im Mai wird jedem, der Anspruch auf Kindergeld hat, automatisch eine Einmalzahlung von 100 Euro ausgezahlt. Das Schöne daran: Man muss die Kindergeldeinmalzahlung nicht beantragen, sie gilt für jeden Anspruchsberechtigten und sie wird auch nicht auf das Arbeitlosengeld II angerechnet.

Konjunkturpaket II hilft bei der sozialen Absicherung

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes wurden etliche Beschlüsse getroffen, die Familien stärken und entlasten sollen. Gerade sozial schwache Familien sollen durch das Senken von Steuern und Abgaben, sowie einer Neuberechnung des Sozialgeldes gefördert werden.

Die Auszahlung der 100 Euro wird gemeinsam mit dem regulären Kindergeld geregelt. Dies bedeutet, dass bei jemandem, der das Kindergeld am Anfang des Monats bekommt, die Auszahlung bereits im April vorgenommen wurde, bei jenen, die es ab der Mitte eines Monats beziehen, die Auszahlung erst im Mai stattfinden wird.

Hilfe mit Ecken und Kanten: Kindergeldeinmalzahlung

Laut Artikel fünf des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ darf der Einmalbetrag bei Sozialleistungen nicht als Einkommen gewertet werden, also auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

Aber Alleinerziehende müsse aufpassen: Rein rechnerisch halbiert sich der Kinderbonus auf 50 Euro, da der zu zahlende Unterhalt in dem Monat, in dem die Kindergeldeinmalzahlung geleistet wird, um 50 Euro geringer ausfällt.

Und ein weiterer Wermutstropfen: Zwar wird der Kinderbonus nicht auf ALG II angerechnet, muss aber dafür bei der Einkommenssteuer angegeben werden. Dadurch kann der Betrag von 100 Euro am Ende empfindlich geschmälert werden, je nach Einkommenslage.

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