Jobcenter Reform: CDU einigt sich auf Verfassungsänderung

Die Jobcenter Reform stößt seit zwei Jahren immer wieder auf Widerstand. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die aktuell noch gültige Regelung einer Mischverwaltung durch Kommunen und Arbeitsagenturen als verfassungswidrig erachtet hat, wurden neue Vorschläge und Ideen diskutiert.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte eine Gesetzesänderung angestrebt, bei der die Behörde in zwei unterschiedlich befugte aufgeteilt werden würde. Dies traf aber aber auf wenig Gegenliebe in den eigenen Reihen.

Die Jobcenter Reform ist eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts

Nun aber haben sich die CDU/CSU Ministerpräsidenten zumindest darauf einigen können, das Grundgesetz so zu ändern, dass eine Reform möglich werden könnte. Von der Leyens Gesetzentwurf sah unter anderem auch Sanktionen für Langzeitarbeitslose vor, die zumutbare Arbeit ablehnen. Dabei läge einer der schwerwiegenden Punkte bei einer Jobcenter Reform in den sozialpolitischen Problemen, die eine Aufgabe des bisherigen Systems mit sich bringen würden.

Die Generalsekretärin der SPD Andrea Nahles verlangt so zum Beispiel, dass sich keine negativen Aspekte für die Fördermaßnahmen ergeben dürfe. Die Union benötigt aber die Zustimmung von sowohl Koalitionspartner FDP als auch von der Opposition, wenn eine Grundgesetzänderung durchgesetzt werden soll. Die Arbeitsförderung durch Hartz IV soll aber nicht angegriffen werden.

Die CDU Ministerpräsidenten konnten sich auf eine Verfassungsänderung einigen

Der Terminplan für wahlweise eine Gesetzesänderung oder eine Verfassungsänderung wird eng, denn die vom Bundesverfassungsgericht angesetzte Frist läuft demnächst aus. Sollte man sich derweil auf eine Verfassungsänderung einigen können, könnten die 346 Jobcenter der Republik weiterhin in Betrieb bleiben. Die 70.000 Arbeitsstellen der Behörde seien unter diesen Umständen ebenfalls sicher, so der Ministerpräsident von Niedersachsen, Christian Wulff.

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