Jahresabschluss – Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung

Das Handelsrecht unterscheidet zwischen den Jahresabschluss von Kapital- und Nichtkapitalgesellschaften. Als Jahresabschluss für Kapitalgesellschaft wird die Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens bezeichnet. In Deutschland gibt es vier Arten von Kapitalgesellschaften: 1) Aktiengesellschaft (AG), 2) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), 3) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und 4) die Genossenschaft.

Jahresabschluss – wesentliche Bestandteile und Arbeitsschritte

Der Jahresabschluss dient dazu Anteileigner und externe Gruppen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren und die Bemessungsgrundlage für die Verteilung der Ergebnisse festzustellen. Zudem ist er Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens und für die Ermittlung von erfolgsabhängigen Auszahlungen wie Dividenden und Erfolgsbeteiligungen.

Hauptbestandteile des Jahresabschlusses bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen sind:

•    Bilanz
•    Gewinn- und Verlustrechnung
•    Anhang
•    Gegebenenfalls Lagebericht (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften)

In der Regel wird der Jahresabschluss vom Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer erstellt. Bei der Aktiengesellschaft wird der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt und von einem staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung – Fristen und Organisation

Die Abgabe der Bilanz unterliegt bestimmten Fristen. Bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften beträgt die Frist drei Monate nach dem Bilanzstichtag, bei kleinen Kapitalgesellschaften maximal sechs Monate. Für die Vorbereitung des Jahresabschluss ist es wichtig die Kontenführung und der buchmäßige Jahresabschluss durch die interne Buchhaltung durchführen zu lassen.

Für den Jahresabschluss ist die Bestätigung über den Kontostand bis zum 31.12. des Geschäftsjahres für alle bestehenden Konten sowie Wertangaben über deponierte Wertpapiere. Die Feststellung, Billigung des Jahresabschlusses, liegt bei der GmbH in den Händen der Gesellschafter, bei der AG beim Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung.

2 Meinungen

  1. Hallo,

    bis wann ist eine Bilanz einer AG fertigzustellen??

  2. @Heidi: nach meinem Wissen gibt es bei alle Gesellschaftsformen die gleichen Termine. Da wird bei Kapitalgesellschaften auch kein Unterschied gemacht.

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