Ihr Auto auf dem Weg nach Afrika

Der Export von Müll und Schrott aus Deutschland ist bis auf wenige Ausnahmen verboten, Schrottautos sollen nicht nach Afrika gelangen. Wie sieht es aber mit fahrtüchtigen Autos aus? Kann ich mein Auto privat exportieren? Lesen Sie hier, was Sie im Auto-Außenhandel beachten müssen.

Hier soll nicht die Rede sein von kriminellen Banden, die schrottreife Autos über verschlungene Wege in Entwicklungsländer bringen. Denn das ist verboten. Außerdem hilft dies der Wirtschaft vor Ort in Afrika oder Asien nicht; vielmehr werden Umwelt und Fahrgäste gefährdet.

Anders sieht es aus, wenn verkehrstüchtige, TÜV-geprüfte und zugelassene Autos gehandelt werden. Für diese Fahrzeuge ist in afrikanischen und nordafrikanischen Ländern ein Markt vorhanden, und der Export ist zulässig. Was müssen Sie als Privatperson beim Auto-Export nach Afrika beachten?

Das neu gekaufte Auto ausführen

Viele Besucher, Studierende und Geschäftsleute aus Afrika nutzen ihren Besuch in Deutschland, um ein gutes gebrauchtes oder neues Auto zu kaufen und in ihre Heimat mitzunehmen. Das ist für Privatleute allerdings alles andere als einfach. Richten Sie sich auf einen größeren bürokratischen Aufwand ein.

Der Zoll bestimmt, wie die Ausfuhr aus Deutschland und anderen EU-Ländern funktioniert und was Sie für die Anmeldung benötigen. Auf den Internetseiten des Zolls sind die Bestimmungen zur Kfz-Ausfuhr erläutert. Die Bestimmungen gelten im Übrigen unabhängig davon, ob Sie das Auto auf dem Landweg oder auf dem Seeweg exportieren.

Bis zu einem Wert von unter 1.000 Euro und unter 1.000 Kilogramm Gewicht reicht die mündliche Anmeldung bei der Zollgrenzstelle. Für alle anderen Fahrzeuge melden Sie die Ausfuhr elektronisch an. Dazu nutzen Sie das IT-Verfahren im ATLAS-Ausfuhrsystem. Die elektronische Anmeldung ist auch Voraussetzung für die zollamtliche Bestätigung, mit der Sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Damit das Fahrzeug für die Ausfuhr richtig erfasst wird, tragen Sie die Fahrgestellnummer in das Feld „Warenbezeichnung“ ein. So kann der Zoll sicherstellen, dass Ihr Auto dem angemeldeten Fahrzeug entspricht.

Für die korrekte Ausfuhr benötigen Privatpersonen

– die Anmeldung bei der Grenzzollstelle
– den Kaufvertrag
– ein Ausfuhrkennzeichen (erhältlich bei den Kfz-Zulassungsstellen)
– den Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
– die Versicherungs-Doppelkarte
– gültige TÜV- und HU-Bescheinigungen
– die Zulassungsbescheinigungen I und II (vormals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Falls Sie im Zielland Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, erkundigen Sie sich nach sogenannten Präferenzen im Bestimmungsland. Ihr Autohändler stellt Ihnen einen entsprechenden Nachweis aus.

Wenn Sie allerdings Ihr altes Auto schnell und kostengünstig oder mit einem kleinen Erlös loswerden wollen, ist der Export nicht der richtige Weg. In diesem Fall haben Sie mit einem professionellen Autoaufkäufer deutlich geringeren bürokratischen Aufwand.


Fotonachweis: Thinkstock, 460915893, iStock, XiXinXing

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