Höhere Strafen für Smartphone-Nutzer am Steuer

Mit dem Smartphone am Steuer – das wird in Zukunft noch teurer. Nach dem neuen Bußgeldkatalog gibt es dafür nämlich bald höhere Geldstrafen und sogar den Führerscheinentzug. Unter Umständen muss dafür nicht einmal der Motor laufen. Wir verraten, was erlaubt ist, und was schon bald nicht mehr geht…


Wer 50 Stundenkilometer fährt und nur zwei Sekunden auf sein Smartphone blickt, legt tatsächlich 30 Meter ohne Sicht zurück ohne dabei auf den Verkehr zu achten. Das kann bereits genügen, um auf die Gegenfahrbahn zu rollen. Deshalb soll es jetzt bald im neuen Bußgeldkatalog verschärfte Regelungen für die Nutzung des Smartphones am Steuer geben.

Höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg

In Deutschland gibt tatsächlich jeder dritte Autofahrer zu, dass er schon einmal das Telefon am Steuer benutzt hat. Wer dabei von der Polizei erwischt wird, zahlt in Zukunft 100 Euro, statt wie bisher 60 Euro. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. 150 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Führerscheinentzug gibt es, wenn durch das Handy am Steuer eine sogenannte „Gefährdung“ des Straßenverkehrs entsteht. So zum Beispiel, wenn jemand eine Vollbremsung einleiten muss um einem Autounfall zuvorzukommen. Wer wegen seines Smartphones einen Unfall verursacht, zahlt 200 Euro Bußgeld, bekommt ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Führerscheinentzug.

Doch so richtig abschreckend wirkt der neue Bußgeldkatalog noch nicht. Wer sein Mobiltelefon als Navigationsgerät nutzt oder wichtige Nachrichten auf sein Telefon erhält, wird voraussichtlich auch in Zukunft weiter sein Telefon am Steuer benutzen. Und selbst das Stehen an der roten Ampel mit einem Mobiltelefon an der Hand ist verboten: Weil die Ampel jederzeit auf Grün schalten kann, ist das Handy auch an der Ampel verboten – auch wenn der Motor ausgeschaltet ist. Was jedoch erlaubt ist, ist eine an der Windschutzscheibe befestigte Handyhalterung, mit der das Handy eingeschränkt, wie beispielsweise zum Navigieren, bedient werden darf. Doch die Eingabe des Ziels muss vor Fahrtbeginn in das Smartphone eingegeben werden! Das alles gilt übrigens auch für Tablets und alle anderen elektronischen Geräte am Steuer.

Foto: Fotolia, lightpoet

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