Entscheidet man sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung, der also keinem Bewerbungsverfahren unterliegt, müssen sich Studienbewerber etwa einen Monat vor Semesterbeginn lediglich direkt in der Universität unter Vorlage ihres Abiturzeugnisses einschreiben. Für einige Studiengänge an der Fachhochschule ist die allgemeine Hochschulreife sogar nicht notwendig.
Hochschulbewerbungen beim Bachelor oder Master
Insbesondere seit der Einführung der Bachelor- / Masterstudiengänge ist ein hochschulinternes Auswahlverfahren üblich, bei dem Studienbewerber eine schriftliche Hochschulbewerbung direkt an die jeweilige Universität richten müssen. Häufig gibt es ein Internetformular, so dass man sich auch (oder ausschließlich) online bewerben kann. Neben allgemeinen Daten muss dort ebenfalls das Abiturzeugnis sowie Nachweise über mögliche vorherige Studien, Ausbildungen oder andere Qualifikationen eingereicht werden.
Ausschlaggebend bei einem internen Auswahlverfahren an Hochschulen ist in der Regel die Abiturnote (der so genannte N.C.) oder Wartesemester. In einigen Studiengängen sind hingegen weitere Qualifikationen (zum Beispiel durch eine vorherige Berufsausbildung) wichtig. In diesen Fällen gibt es häufig neben der Online-Bewerbung auch persönliche Bewerbungsgespräche, die über die Hochschulzulassung entscheiden.
Hochschulbewerbung bei der ZVS
Bei anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin, Psychologie oder Pharmazie werden die Hochschulbewerbungen nicht direkt an die Universität oder FH gesendet, sondern an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die ZVS erhält alle Bewerbungen, entscheidet zentral über die Zulassung zum Studium und verteilt die zukünftigen Studenten auf die einzelnen Hochschulen.
Es ist ganz wichtig, mögliche Abgabe- und Bewerbungsfristen zu beachten, die in der Regel weit vor dem Semesterbeginn liegen und je nach Hochschule stark variieren können!