Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 12.07.2006 (2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass auch dann eine Benutzung eines Handys gemäß § 23 I a StVO gegeben ist, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um aus diesem eine dort gespeicherte Telefonnummer zu lesen.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Führer einer Sattelzugmaschine mit Anhänger hatte während der Fahrt sein privates Mobiltelefon in die Hand genommen, um nach einer Telefonnummer zu suchen. Diese gab er dann in das im Fahrzeug befindliche, dienstliche Handy ein, das sich in einer Freisprecheinrichtung befand, um mit diesem das eigentliche Telefonat zu führen.
Das Gericht verwies in den Entscheidungsgründen auf den Wortlaut des § 23 I a StVO, wonach dem Fahrzeugführer jede Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Unter "Benutzung" sei jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Handys zu verstehen, bei der das Gerät in der Hand gehalten werde. Folglich seien sämtliche Bedienfunktionen des Mobiltelefons, nicht nur das Telefonieren selbst, während der Fahrt verboten.
Ich finde die Entscheidung richtig, denn jede Sekunde Aufmerksamkeit ist beim Autofahren wichtig. Dies kann ich aus eigener Erfahrung sagen, denn ich habe auch schon beim SMS -tippen einen leichten Auffahrunfall verursacht. Wünsche allen eine gute und unfallfreie Fahrt.
Gratuliere! Manche sind sogar noch dämlicher und verursachen Auffahrunfälle ohne Handy. Vielleicht sollte man denen das Berühren des Lenkrades untersagen. Drehen jetzt eigentlich langsam alle völlig ab. Nicht daß die Rechtsprechung spätestens seit Mannesmann ihre Glaubwürdigkeit ohnehin verloren hat, muß ich jetzt auch noch damit rechnen daß ich verknackt werde wenn ich das Wort Handy im Auto auch nur ausspreche? Ist man wegen Zeitunglesens dran wenn man damit eine Wespe verscheuchen will? Und wenn man sich am Sack kratzt ist das Sex in der Offentlichkeit? Nur noch Bescheuerte unterwegs!
Richtig so. Die Entscheidung des Gerichtes ist korrekt. Das Gesetz sollte man auch auf das Rauchen im Auto ausweiten. Das ist genauso schlimm wie Handynutzung beim Fahren.
Dabei ist schon lange bekannt und auch wissenschaftlich erforscht, dass das Gespräch ablenkt und nicht das in der Hand halten des Handys. Ein intensives Gespräch während der Fahrt entspricht im Effekt auf die Fahrweise wie 1,2 Promille Alkohol. Nicht umsonst hängen in Bussen schon seit Jahrzehnten die Schilder „Während der Fahrt nicht mit dem Fahrer sprechen!“ Aber das wäre ja das erste Mal, wenn sich der Gesetzgeber an Fakten oder dem gesunden Menschenverstand orientieren würde.
Passiert ein Unfall und man telefoniert am Steuer, hat man automatisch eine Mitschuld am Unfall. Das wird rechtlich ähnlich bewertet wie Alkohol am Steuer.