Wurde Ihnen auch Geld aus der Tasche gezogen, oder haben Sie zu viel gezahlt? Wir erklären heute, wie Sie sich wehren können.
Was tun bei Flugausfall?
Plötzlich ist ihr Flug gestrichen, hat mehr als drei Stunden Verspätung oder ist überbucht, so dass sie nicht mitkommen? Lassen Sie sich den Ticketpreis unbedingt erstatten! Erfahren Sie weniger als zwei Wochen vor Ihrem Abflugtermin von der Annullierung, haben Sie einen zusätzlichen Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung. Wie viel genau, hängt davon ab, wann Sie erfahren, dass Ihr Flug gestrichen ist, wie viel später ein möglicher Alternativflug startet und wie lang die Strecke ist. Online können Sie ihre Ansprüche ermitteln lassen. Wer sich selbst nicht mit der Fluggesellschaft herumstreiten möchte, kann sich online oder telefonisch Hilfe suchen. Bei Erfolg erhalten die hierfür genutzten Portale 25 bis 30 Prozent der Entschädigung.
Verbotene Kreditgebühren
Ob für den neuen Fernseher, das Auto oder die Küche – Banken dürfen für Privatkredite keine Bearbeitungskosten berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden. Wer 2013 oder später eine Gebühr für einen Verbraucher Verbraucherkredit oder einen sogenannten Individualbeitrag gezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern. Kostenfreie Musterschreiben an die Banken finden Sie ebenfalls online.
Bauspardarlehen ohne Aufpreis
Auch wer für sein Bauspardarlehen bei der Auszahlung eine Gebühr einreichen musste, hat Anspruch auf Erstattung. Kümmern Sie sich schnellstmöglich darum!
Aufschub bei der Steuererklärung
Für viele ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Seit Beginn des Jahres 2017 dürfen Sie sich zwei Monate länger Zeit lassen. Stichtag ist dann Ende Juli. Die Abgabe kann sich durchaus lohnen. Denn vom Staat gibt es im Durchschnitt 900 Euro für Arbeitnehmer zurück. Sie sollten die Formulare daher unbedingt ausfüllen, auch wenn es lästig ist.
Unser Tipp: Eine Steuersoftware kann ein guter Helfer sein!
Mietkaution frühzeitig bekommen
Geben Mieter die Wohnung vertragsgemäß zurück, steht Ihnen beim Auszug ihre gezahlte Kaution plus Zinsen zu. Verlangen Sie die Summe am besten schriftlich zurück. Der Vermieter kann sich aber zur Auszahlung bis zu sechs Monate Zeit lassen.
Foto: Thinkstockphotos, 180317280, LDProd