Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus richtig berechnen: Anleitung und Tipps

Eine Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus fällt nicht an, wenn noch mit Kohle/Holz oder mit Öl geheizt wird. Hier ist jede Partei für die Beschaffung des Heizmaterials selbst verantwortlich.
Ist dies nicht der Fall, sollte man schon beim Einzug darauf achten, dass separate Zähler für den Warmwasserverbrauch vorhanden sind. Weiterhin sind einzelne Wärmezähler an jedem Heizkörper von Vorteil. So kann der Verbrauch genau berechnet werden und der Mieter hat selbst einen genaue Übersicht über seinen Verbrauch.

Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus: So wirds gemacht!

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Exakte Abrechnung für jede Mietpartei

Grundsätzlich ist der Vermieter bei der Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus verpflichtet, nach den Regelungen der Heizkostenverordnung eine exakte Heizkostenabrechnung für jede Mietpartei zu erstellen. Wird mit der Heizungsanlage auch das Warmwasser mit erwärmt, so müssen die Kosten in Heizungskosten und Warmwasserkosten aufgesplittet und auf die Mietparteien prozentual umgelegt werden.

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Grundkosten und Betriebskosten

Genauso werden auch die Grundkosten, welche sämtliche Betriebskosten, wie Wartung, Reinigung oder Schornsteinfeger beinhalten, entsprechend aufgeteilt. Angaben wie eine Heizkostenpauschale oder eine Warmmiete sind nicht zulässig. Die Aufsplittung der kompletten Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus besteht also aus dem Grundkostenanteil und Verbrauchskostenanteil. Die Grundkosten müssen, laut Heizkostenverordnung, mindestens 30%, dürfen aber maximal nur 50% der kompletten Heizkosten betragen. Entspricht das Gebäude nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung, so muss der Vermieter eine Abrechnung auf der Basis von 30% Grund- und 70% Verbrauchskosten veranschlagen.

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Im Fall, dass eine Wohnung leer steht

Wenn eine Mietpartei ausgezogen ist und die Wohnung nicht sofort weitervermietet wird – also bei Leerstand – wird diese als eigener Nutzer weiterberechnet. Die anfallenden Kosten hierfür muss der Vermieter tragen. Genauer gesagt, die leerstehende/n Wohnung/en darf/dürfen nicht aus den Kosten herausgerechnet werden. Die, trotz Leerstand, anfallenden Kosten würden sonst zu Lasten der anderen Mieter gehen und die Heizkostenverteilung grundlegend verfälschen.

Tipps und Hinweise

  • Ausnahme bei der Heizkostenverteilung im Zweifamilienhaus: Es kann eine andere Regelung zur Heizkostenabrechnung getroffen werden.

Eine Meinung

  1. …das sind aber dürftige Hinweise!
    Wenn es diese Seite nicht gäbe hätte es vielleicht Platz für wertvolle Informationen

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