Heiraten in Dänemark: Hochzeit im Wikingerland

Zunächst einmal muss das Heiraten in Dänemark in jedem Fall mit einem Aufenthalt im Land verbunden sein. Je nach Wunschort ist der lang (Kopenhagen drei Wochen) oder eher in Manier eines Kurzurlaubs, denn wer außerhalb der Hauptstadt heiraten möchte, muss in der Regel nur vier Tage am Stück im Land bleiben.

Papiere für das Heiraten in Dänemark

  • Wer in Dänemark heiraten will muss sich im Voraus um die Beschaffung folgender Papiere kümmern:
  • Ausweisdokumente (Reisepass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsgenehmigung einer deutschen Behörde (bei Ausländern) oder Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes
  • Ggf. Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde des verschiedenen Ehepartners, Annulierungsurkunde einer vormaligen Ehe

Besonderheiten: Wer in Dänemark heiraten möchte und dort ein Sommerhaus gemietet hat, muss in jedem Fall in der Gemeinde heiraten, in der dieses Haus steht. Grundsätzlich ist das Heiraten aber in jedem Standesamt möglich. Wichtig ist jedoch, mit diesem Kontakt aufzunehmen, bevor man nach Dänemark fährt. Darüber hinaus sind auch zwei Zeugen notwendig, die die Hochzeit begleiten.

Kosten für das Heiraten in Dänemark

Die Hochzeit in Dänemark kostet, wenn man wirklich nur heiraten will, nicht mehr als in Deutschland. Die Verwaltungsgebühr beträgt 65 Euro. Es können jedoch noch Kosten für eventuelle Dolmetscherdienste anfallen. Zum einen betrifft das die Übersetzung von Papieren und Unterlagen, aber auch Dolmetscher an sich kann nötig werden, denn man sollte bei seiner eigenen Hochzeit schon verstehen, was man da bejaht.

Mit der Anerkennung der Ehe in Deutschland gibt es, zumindest bei Bürgern der EU, keine Probleme. Wer Hilfe benötigt kann eine der zahlreichen Agenturen mit den Hochzeitsvorbereitungen beauftragen. Ein Blick auf die Seite des Fremdenverkehrsamtes Dänemark ist für die Vorbereitungen ebenfalls sehr hilfreich. Vor allem die Frage nach der richtigen Reiseplanung und nach Unterkünften wird hier sicherlich sehr gut beantwortet.

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