Hartz IV für Selbständige: Was muss man beachten?

Immer mehr Selbstständige sehen sich mit der unangenehmen Situation konfrontiert, dass die Einkünftige aus der selbständigen Tätigkeit nicht mehr ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hartz IV für Selbständige ist zwar gesetzlich verankert, in der Realität jedoch ist es nicht so leicht zu bekommen.

Ein Angestellter, dessen Einkommen gekürzt wird – beispielsweise weil der Arbeitgeber ihn nicht mehr in Vollzeit beschäftigen kann – hat es relativ leicht, der ARGE nachzuweisen, wie gering sein Einkommen ist. Bei Selbständigen ist das leider etwas schwieriger. 

Hartz IV für Selbständige: Das sollten Sie beachten!

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Einkommenssteuerbescheid vorlegen

Wenn der Einkommenssteuerbescheid bereits vorliegt, kann dieser im Nachhinein bei der ARGE eingereicht werden. Sollte aus ihm hervorgehen, dass das Einkommen unterhalb der Bezugsgrenze liegt, muss die ARGE für den Zeitraum des Einkommenssteuerbescheides rückwirkend Hartz IV für Selbständige zahlen. 

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Ertragsvorschau erstellen

Natürlich ist Hartz IV für Selbstständige nicht nur rückwirkend zu beantragen. Mit einer Ertragsvorschau kann aufgezeigt werden, dass auch aktuell und in naher Zukunft die Einkünfte aus der Selbständigkeit nicht ausreichend sind. 

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Nach der Bewilligung

Ist der Anspruch auf Hartz IV erst einmal festgestellt, befindet sich der Selbstständige in großer Abhängigkeit von der ARGE. Er ist dann längst nicht mehr so selbständig wie zuvor. Investitionen und Rückstellungen sollten nur noch nach vorheriger Absprache mit der ARGE erfolgen. Zwar sollte sich die ARGE theoretisch nicht in betriebswirtschafliche Entscheidungen einmischen, de facto ist dies aber oft der Fall. Gerade in Zeiten in denen die Medien häufig von Hartz IV Mißbrauch durch Selbstständige, die ihre Einnahmen gering rechnen, berichten, wird die Nachweispflicht seitens des Hartz IV-Empfängers immer weiter ausgedehnt. 

4

Rechtsbeistand und Beratung suchen

Weil es für Selbstständige so viel schwieriger ist, ihr aktuelles Einkommen nachzuweisen und weil sie letztendlich durch betriebswirtschaftliche Entscheidungen selbst Einfluss auf die Höhe ihrer Einkünfte nehmen, sollten sie frühzeitig eine auf Hartz IV für Selbständige spezialisierte Rechtsberatung aufsuchen und sich in entsprechenden Foren informieren.

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