Hartz IV Änderungen: Schonvermögen soll steigen

Die Hartz IV Änderungen, zu denen sich die Koalitionspartner entschieden haben, sollen vor allem einer drohenden Altersarmut entgegenwirken. Es sei ungerecht, wenn durch die Bezüge von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld die Altersversorgung ins Wanken gerate. Daher wird das Schonvermögen nun verdreifacht: Anstelle von 250 Euro sollen nun 750 Euro pro Lebensjahr bei der Berechnung von Hartz IV nicht berücksichtigt werden.

Hartz IV Änderungen betreffen auch die Grenze beim Hinzuverdienen

Neben dieser Erhöhung des Schonvermögens sind auch weitere Änderungen bei Hartz IV angedacht, wie die Generalsekretäre Dirk Niebel (FDP), Ronald Pofalla (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU) mitteilten. So soll es keine Begrenzung mehr geben, wenn es darum geht, etwas zum Arbeitslosengeld hinzu zu verdienen. Bislang wurden lediglich 100 Euro nicht angerechnet, darüber hinaus galten verschiedene Quoten.

Auch Immobilien, die man selbst nutzt, sollen in ihrer Gänze nach den Koalitionsgesprächen nicht mehr in die Berechnung des Vermögens, und somit des Hartz IV Anspruches, einfließen. Zur Zeit gibt es etwa 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger, die ihre Anträge alle sechs Monate erneut stellen müssen. In den ersten drei Vierteln des Jahres wurden bei 5,5 Millionen Anträgen lediglich 11.000 dieser Anträge aufgrund des Übersteigens des Freibetrages abgelehnt.

Das Schonvermögen bei der Berechnung soll pro Lebensjahr verdreifacht werden

Die Reaktionen auf die angekündigten Hartz IV Änderungen sind von der Seite der Presse her sehr wohlwollend. Doch während man sich offenbar darüber einig ist, dass Änderungen überfällig waren, kann man sich trotzdem noch nicht ganz sicher sein, ob die angestrebten Beschlüsse wirklich sinnvoll sind oder ob mit den Beschlüssen nicht nur einfach die Ängste der Wähler besänftigt werden sollen.

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