„Happy Birthday“ ist für alle da!

Ab jetzt können alle „Happy Birthday to You“ trällern und singen. Oder hauchen wie einst Marilyn Monroe, die dem damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy ein laszives Geburtstagsständchen darbrachte. Ein Bundesgericht in Los Angeles hat kürzlich entschieden, dass das Urheberrecht für das weltbekannte „Happy Birthday to You“ in den USA ungültig sei. In seinem Urteil führte Richter George King aus, das Lied sei Allgemeingut und sämtliche von verschiedenen Unternehmen in den letzten 80 Jahren gestellten Ansprüche seien unzulässig. Zuletzt tat dies der Musikkonzern Warner/Chappell, der sich 1988 die Rechte durch eine Übernahme gesichert hatte und seitdem etwa zwei Millionen Dollar im Jahr mit der kommerziellen Nutzung des Liedes verdiente.

Klage von drei Dokumentarfilmern

Drei Dokumentarfilmer hatten Warner/Chappell vorgeworfen, die Nutzungsgebühren zu Unrecht einzufordern und den Konzern verklagt. Ursprünglich hatte das Unternehmen Clayton F. Summy 1935 ein Urheberrecht für das Lied geltend gemacht. 1988 hatte Warner/Chappell die Firma Summy übernommen und verlangte für jede Verwendung des Liedes mit Text Gebühren – nur die Melodie war seit Jahren als Allgemeingut frei zugänglich. Klägeranwalt Randall Newman sagte nach dem Urteil: „Nun ist ,Happy Birthday‘ nach 80 Jahren endlich frei.“.

Ursprünglich als Kindergartenlied komponiert

1893 hatten die Musikerin Mildred Hill und ihre Schwester, Kindergärtnerin Patty Hill, das Lied „Happy Birthday to You“ komponiert. Der ursprüngliche Titel lautete „Good Morning to You“, der Song selbst war als Begrüßungslied für die Kindergartenkinder gedacht. Erst später wurde es zu einem Geburtstagslied umgetextet. Kürzlich tauchte das Originalmanuskript in den Archiven der Universität von Louisville aufgetaucht.

In Deutschland ist das Lied ab 2016 rechtefrei: Patty Hill starb 1946 und das das Verwertungsrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.


Img: Thinkstock, 78782953, Fuse

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