Oft wurde in der Vergangenheit häusliche Gewalt als familieninterne Auseinandersetzung betrachtet und nicht wirklich ernst genommen. Heute ist das öffentliche Bewusstsein ein anderes. Nun wird häusliche Gewalt als Straftat angesehen, der Täter muss zur Rechenschaft gezogen werden, das Opfer steht unter dem Schutz der Gesellschaft (und des Staats). Wer Opfer ist, darf die Schuld nicht bei sich selbst suchen. Es gibt keine Rechtfertigung für einen Gewalttäter. Niemand darf Frauen oder Kinder bedrohen oder schlagen. Für Gewalt gegen Männer gilt selbstverständlich das Gleiche. Seit 2002 gibt es ein neues Gewaltschutzgesetz, das die Rechte der Opfer, die häusliche Gewalt erleben, erheblich stärkt und die Täter mehr zur Verantwortung zieht.
häusliche Gewalt: Wie und wo Sie Hilfe bekommen!
Beratungsstellen
Frauenhäuser
Polizeiliche Maßnahmen
- der Wohnung verweisen, auch wenn er der Eigentümer oder Mieter ist,
- den Täter vorübergehend in Gewahrsam nehmen,
- weitere Maßnahmen zum Schutz der Opfer ergreifen.
Gerichtliche Maßnahmen
- das Betreten der Wohnung (auch seiner eigenen) verbieten,
- verbieten sich im Umkreis der Wohnung aufzuhalten,
- den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten, z. B. dem Arbeitsplatz des Opfers,
- eine Kontaktaufnahme generell, sei es persönlich, telefonisch, per Email oder SMS, untersagen.