Es gibt Urteile und Richtersprüche, die Sie unbedingt kennen sollten, denn mit ihnen sparen Sie Geld. Wir verraten, welche das sind…
1. Versäumte Absage von Arztterminen
Ärzte haben keinen Anspruch auf ein Ausfallhonorar, wenn Patienten einen vereinbarten Termin kurzfristig absagen. Das gilt laut Urteil des Amtsgerichtes Bremen auch für den Fall, dass sie nicht zu dem Termin erscheinen, ohne vorher abgesagt zu haben. Unser Tipp ist dennoch: Sagen Sie einen Termin, den sie nicht wahrnehmen können, trotzdem so früh wie möglich ab. Das ist nur fair.
2. Reiseanzahlung
Reiseveranstalter dürfen maximal 20 Prozent des Preises für eine Pauschalreise als Anzahlung verlangen -höhere Summen sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Dann muss der Veranstalter aber konkrete Gründe nennen. Die Restsumme ist frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Auch das ergab einen Richterspruch in Karlsruhe.
3. EC-Karte im Auto liegen lassen
Wer seine EC-Karte im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig – zu dem Entschluss kam das Gericht in Spandau. Denn bei einem Diebstahl gibt es für den entstandenen Schaden mit der EC-Karte keinen Schadensersatz.
4. Steuererklärung
Auch alternative Behandlungsmethoden können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt beispielsweise für eine Heiltherapie, die das körperlich-seelische Gleichgewicht des Patienten verbessern soll, aber auch für andere Behandlungen beim Heilpraktiker wie etwa Akupunktur oder Akupressur. Lehnt das Finanzamt dies ab, verweisen Sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs in München.
5. Dezente Farbwahl
Streichen Mieter ihre Wände in knalligen Farben, müssen Sie das beim Auszug rückgängig machen beziehungsweise die Kosten für die Renovierung übernehmen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte klar: ganz gleich, was im Mietvertrag steht – die Wände sind farblich so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel sind.
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