Glücksspiel in Deutschland und Schleswig-Holsteins Sonderweg

In der Europäischen Union ist der Markt für Glücksspiele stark reglementiert und auch reguliert. Gambling- und Sportwetten-Anbieter greifen in aller Regel auf Lizenzen zurück, die oft von den Ländern Gibraltar, Malta und Zypern vergeben werden und die so gemäß EU-Recht innerhalb der Union gültig sind.

 

Sind Online Casinos in der Europäischen Union aufgrund dieser Lizenzen grundsätzlich legal, gibt es in den Ländern dagegen allerdings Unterschiede. Hier kommt oft zum Tragen, dass die Gesetzgebung der Technologie ein wenig hinterherhinkt, sodass manche Staaten nicht in der Lage zu sein scheinen, Online Casinos adäquat zu regulieren. So gibt es in Deutschland beispielsweise ein staatliches Monopol für Spielbanken, zudem sind laut Glücksspielstaatsvertrag seit 2011 zwanzig Lizenzen an private Sportwetten-Anbieter geplant. Slot Spiele außerhalb von Spielbanken sind davon nicht betroffen, denn diese können im Rahmen der Spielverordnung oder auch der Gewerbeordnung zum Beispiel in Gaststätten aufgestellt werden.

 

Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag wurde am 15. Dezember 2011 von allen Bundesländern unterzeichnet – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein. Der Landtag in Kiel beschloss im Gegensatz dazu bereits am 14. September ein eigenes Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels. Dabei beließ man es einerseits zwar beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto, hob auf der anderen Seite jedoch Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung größtenteils auf. Zudem gestattete man privaten Anbietern, für Online Casinos und Sportwetten für jeweils fünf Jahre Lizenzen zu erwerben. Grund für die Öffnung des Marktes waren prognostizierte Lizenz-Einnahmen in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro sowie die Erkenntnis, dass man das bis dato hauptsächlich ausländische Glücksspiel im Internet eh nicht unterbinden könne.

 

Nachdem 2012 die bisherige Regierung Schleswig-Holsteins ihre Mehrheit verlor, vergab die neu gewählte Landesregierung anfangs noch zwölf Lizenzen auf Basis des Landesgesetzes, trat ein Jahr später aber doch dem aktuellen deutschen Glücksspielstaatsvertrag bei.

 

Bis dieses Jahr hat sich dann erst einmal wenig getan, im Mai 2019 beschloss der Landtag in Kiel jedoch einen bis Mitte 2021 befristeten weiteren Alleingang beim Online Glücksspiel und verabschiedete ein entsprechendes Übergangsgesetz, welches eine Reaktivierung der 2011 und 2012 vergebenen und mittlerweile ausgelaufenen Lizenzen für Sportwetten-Anbieter und Online Casinos ermöglicht. Neue Lizenzen will das Bundesland dagegen nicht vergeben.

 

Wie es aus Regierungskreisen heißt, habe der milliardenschwere Schwarzmarkt gezeigt, dass die Bevölkerung das Wett- und Spielangebot unabhängig von Verboten nutze. Es sei Pflicht der Politik, den legalen Casino-Spielekonsum auf einem angemessenen Umfang zu beschränken und ihn nicht völlig freizugeben. Ziel der Regulierung in Schleswig-Holstein sei es, den Spielbetrieb zu kanalisieren und in überwachte Bahnen zu lenken.

 

Die übrigen Bundesländer dulden derweil das Kieler Vorgehen, weil eine umfassende Reform des Glücksspiels weiter auf sich warten lässt. Erst bis 2021 will man sich dann zusammen mit Schleswig-Holstein auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen.

Bild: pixabay.com, kaboompics, 791029

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