Erwerbsunfähigkeitsrente – rechtliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann.

Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich auf den physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einen Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die Deutsche Rentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigt werden müssen.

Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente nach SGB VI

Paragraph 43 des SGB VI regelt legt neben den gesundheitlichen Faktoren die weiteren Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente dar. So ist es notwendig, noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht zu haben, man muss fünf Jahre lang versichert gewesen sein (die Wartezeit), davon müssen drei Jahre lang Beitragszahlungen erfolgt sein.

Zur Wartezeit werden Beitragszeiten, auch jene, in denen man Krankengeld oder Arbeitlosengeld II bezogen hat, gezählt, sowie Ersatzzeiten, Versorgungsausgleich, Zuschläge bei nicht versicherungspflichtigen Arbeiten (400 Euro Jobs) und Rentensplitting. Sind diese Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente gegeben, kann man seinen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente: Formular bei der Deutschen Rentenversicherung

Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt, wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Paragraph 435 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung (Link siehe weiter oben) bietet darüber hinaus auch etliche Hilfsbroschüren und PDF Downloads an.

Erwerbsunfähigkeit trifft Erwerbsminderung und schafft viele Fragen

Sie stehen kurz davor, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen? Oder handelte es sich doch um die Erwerbsminderungsrente? Worin lag nochmal der Unterschied? Durch die Ähnlichkeit dieser doch sehr unterschiedlichen Begriffe wird der eine oder andere schnell verwirrt. Um Klarheit zu schaffen im Dschungel der Rentenversicherer, muss man die Details genau betrachten.

Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderung

Den Begriff Erwerbsunfähig gibt es in dieser Form nicht mehr. Er wurde zum 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderung abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt galt ein Arbeitnehmer als erwerbsunfähig, sofern er nur geringfügige Einkünfte durch seine Arbeit erzielen konnte. Hierbei wurde von ca. 2 Stunden täglich ausgegangen. Außerdem galt ein Arbeitnehmer als erwerbsunfähig, wenn er zwar mehr als 2 Stunden, allerdings nicht mehr als 8 Stunden arbeiten kann, ihm jedoch kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann. Wer bis zum 31.12.2000 als erwerbsunfähig galt, hat nach wie vor Anspruch auf die Erwerbsunfähigkeitsrente.

Neuer Begriff und neue Voraussetzungen machen es nicht leichter

Auf den Begriff der Erwerbsunfähigkeit folgte 2001 die Erwerbsminderung. Diese unterliegt anderen Voraussetzungen als die Erwerbsunfähigkeit. Man unterscheidet zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung. Eine teilweise Minderung bedeutet, dass der Arbeitnehmer täglich nur noch 3-6 Stunden tätig sein kann, bei einer vollen Minderung ist eine Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich möglich. Hierbei wird jeweils von einer 5-Tage-Woche ausgegangen.
Den entsprechenden Antrag müssen Betroffene bei ihrem zuständigen Rentenversicherer stellen, da dieses Procedere allerdings aufwendig ist, gibt es Beratungsstellen, die bei der Antragsstellung zur Seite stehen.
Viele Versicherte haben im Vorfeld Angst, durch eine Minderung den sozialen Abstieg zu erleben. Hier sorgt eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine privatwirtschaftliche Versicherung, die im Falle einer Minderung einen finanziellen Ausgleich schafft.

Vorsorgen für eine sichere Zukunft

Eine Einschränkung der Arbeitsleistung kann schnell passieren. Ein Unfall kann schon ausreichen, um einen Arbeitnehmer in seiner Leistung stark einzuschränken. Da ist es ratsam, sich auf diesen Fall vorzubereiten und mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Die Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Minderungsrente ist jedoch eine sinnvolle und wichtige Leistung der Rentenversicherer, um Arbeitnehmer vor dem finanziellen Notstand zu schützen.

Foto: falkjohan, Fotolia

6 Meinungen

  1. Darf ein Eigentümer nach einer Mietzeit von 5 Jahren noch die Kaution nachverlangen, wenn er es nach Mietvertragsunterzeichnung vergessen hat?

  2. Erwerbsunfähigkeitsrente kann ich die haben nach einen herzinfakt bin schon über 33 jahre nur nachtversand und bin 52 jahre alt und muss noch zur reha jetzt für 3 wochen oder auc noch länger m.f.gmanfred howind aus hannover

  3. Martina Mischinko

    Möchte Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Leide an einer Posttraumatischen Belastungsstörung,wurde 2007 unter 3 Stunden eingestuft. 2010 aber als Gesund eingestuft, in der selben Rehaklinik. Leide weiterhin an Erschöpfungszuständen und körperlichen Schwächen. Meine Psychologin ist auch der Meinung,dass ich nicht mehr voll arbeiten kann,höchstens 4 Stunden.
    Was kann ich tun, wer kann mir helfen meine Krankheit richtig zu diagnostisieren ?
    Ich möchte gern wissen wieviel ich wirklich noch arbeiten kann. Lebe zur Zeit von 0 Einkommen, da ich nicht arbeitsfähig bin.

  4. Hallo,bin seit 1998 Erwerbsunfähig,,,habe eine ganz kleine Rente die kaum reicht,,habe eine leichte die ich im sitzen erledigen könnte,,,, 400 Euro Tätigkeit in Aussicht ,,,darf ich das ,es würde mir helfen ,,,,wäre ihnen dankbar auf eine schnelle Antwort,mit freundlichen GrüßenFrau Zöllner

  5. Katharina Schwarz

    Hallo,meinte Mutter hat seit 2 Jahren Rheuma (ist jetzt 57). Außerdem wurde Sie im Dezember 2011 an Brustkrebs operiert. Sie ist jetzt mit 70 % Schwerbehindert eingestuft für erstmal 5 Jahre.Sie hat 15 Jahre gearbeitet. bis vor 5 Jahren hat Sie zu Hause 24 Stunden auf Ihre Schwiegermutter aufgepasst. Seit Dezember 2011 allerdings geht Sie einem 400 € Job nach.Kann Sie hier eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen? Freundliche Grüße

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*