Erwerbsminderungsrente: Voraussetzung und Berechnung der vollen und teilweisen Erwerbsminderung

Um die Erwerbsminderungsrente zu beziehen, sind einige Voraussetzungen zu beachten. An erster Stelle stehen dabei die Veränderungen in Bezug auf die alte Regelung der Erwerbsunfähigkeitsrente: Seit Anfang 2001 wird nicht mehr der ursprünglich erlernte Beruf herangezogen, sondern nur noch die gesundheitliche Fähigkeit zu jeglicher Form von Arbeit. So können Leistungen für die teilweise Erwerbsminderung (wenn man nur noch weniger als sechs Stunden, aber mehr als drei Stunden arbeiten kann) und die volle Erwerbsminderung (bei weniger als 3 Stunden) bezogen werden.

Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente

Die Leistungen aus beiden Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit werden ab dem siebenten Monat gezahlt und nur noch über einen maximalen Zeitraum von 3 Jahren gewährt, können aber neu verhandelt werden. Weitere Voraussetzungen für die Erwerbminderungsrente sind vor allem die 60-monatige Wartezeit, in der man mindestens 36 Monate Beiträge bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eingezahlt hat. Zu dieser Beitragszeit werden unter anderem folgende Punkte gewertet:

  • Lohnersatzleistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld)
  • Kindererziehung über die ersten 3 Jahre
  • Wehrdienst und Zivildienst
  • Vorruhestandsgelder
  • Versorgungsausgleichszeiten (bei einer Scheidung)
  • Versicherungszeiten im Ausland

Die Befristung der Erwerbsminderungsrente wird nach neun Jahren in unbefristete Leistungen umgewandelt, wenn sich am Gesundheitszustand der beziehenden Person nichts ändert.

Berechnung bei teilweiser und voller Erwerbsminderung

Alles, was die Erwerbsminderung, ihre Leistungen, die Voraussetzungen und die Berechnung, angeht, wird in Paragraph 43 des sechsten Sozialgesetzbuches geregelt. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente hängt vom Bruttoeinkommen ab und von weiteren, komplexen Faktoren. Als grobe Einschätzung kann man mit etwa 20 Prozent des Bruttos bei der teilweisen Erwerbsminderung und 40 Prozent bei der vollen rechnen. Steuern, Pflegeversicherung und Krankenversicherung werden davon ebenfalls noch abgezogen.

Da die Erwerbsminderungsrente als Grundabsicherung zwischen 0,3 und 10,8 Prozent unter der Altersrente liegt, ist es immer empfehlenswert zusätzlich zur gesetzlichen Regelung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Weiterführende Links

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/_home_node.html

Eine Meinung

  1. grob geschätzt- Alter Dummschwätzer, äh pardon Versicherungsfuzzi mit selbstsicheren Auftreten , bei völiger Ahnungslosigkeit.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*