Die Betriebswirtschaftslehre nennt als Kreditvarianten für eine kurzfristige Fremdfinanzierung
Handelskredite. Unterschieden wird dabei in Lieferantenkredit und Kundenkredit.
Bankkredite an Unternehmen werden dabei zum Einen als Geldkredite (Kontokorrentkredit oder Diskontkredit) vergeben. Andere Bankkredite dienen als Kreditleihen (Akzeptkredit oder Avalkredit) der kurzfristigen Finanzierung.
Diskontkredite als flexible und preiswerte Finanzierung
Der Diskontkredit z.B. zählt zu den kurzfristigen Krediten. Der Kreditnehmer verkauft seine Wechsel vor der eigentlichen Fälligkeit an die Bank. Durch den Verkauf kann der Kreditnehmer eine verlängerte Diskontlinie nutzen. Ein Diskontkredit hat für den Einreicher des Wechsels die gleiche Bedeutung, wie der Kontokorrentkredit. Beide Kreditvarianten sind als Finanzierungsquellen einerseits flexibel und andererseits auch preiswert. Für die Banken sind es sichere und rentable Geldanlagen.
Viele Unternehmen sind unterschiedlich starken Schwankungen während einer Saison ausgesetzt. Das führt in vielen Fällen zu Engpässen in der Liquidität. Indem ein Unternehmen einen Wechsel verkauft, kommt es zu einer Forderungsabtretung gegenüber einer natürlichen Person oder einem anderen Unternehmen. Neben günstigen Zinsen sind es vor allem anfallende und überschaubare Kosten, die bei der Diskontierung des Wechsels entstehen. Das Unternehmen bezahlt neben Zinsen eine Provision.
Diskontkredit Beispiel
Ein Unternehmen A liefert zum 01. Oktober 2011 Waren mit einem Betrag von 10.000 Euro an ein Unternehmen B. Das Unternehmen B bittet um die Stundung der Forderungen für 90 Tage bis zum 31. Dezember 2011. Das Unternehmen A kommt der Bitte nach und stellt einen Wechsel auf das Unternehmen B aus, welchen dieses akzeptiert. Unternehmen A verkauft die mit dem Wechsel verbundene Forderung an eine Bank. Die Bank kauft den Wechsel nicht für 10.000 Euro an. Sie vermindert die Auszahlungssumme um einen Zins (sogenannter Diskont), beispielsweise 5 Prozent. An Unternehmen A zahlt die Bank demnach 9.875 Euro aus. Am 31. Dezember 2011 legt die Bank den Wechsel dem Unternehmen B zur Einlösung vor und erhält von diesem 10.000 Euro.
Für den Wechselinhaber entfällt bei diesem Diskontkredit Beispiel das Warten bis zur Fälligkeit des Wechsels. Am Wechselgeschäft hat auch die Bank Interesse. Als aufkaufende Bank nimmt sie eine Reduzierung des Wechselbetrages um die Zinsen auf der Grundlage der Restlaufzeit vor. Dieser Abzugsbetrag wird in Bankkreisen Diskont genannt und gibt dem Diskontkredit Beispiel seinen Namen.
Banken kaufen in der Regel Wechsel mit einer Restlaufzeit von weniger als 90 Tagen. Die Bank hat mehrere Optionen, wie sie mit einem Wechsel verfährt. Sie kann ihn bis zur Fälligkeit behalten oder an eine andere Bank verkaufen (genannt Rediskontierung). Einen Handelswechsel mit Notenbankfähigkeit kann die Bank bei der Bundesbank als Pfand hinterlegen.
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