Ein Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) wird von den Fluggesellschaften für jede Flugreise angelegt, die unter dem Namen eines Fluggastes gebucht wird. Diese Datensaetze werden in den computergesteuerten Buchungs- und Abfertigungssystemen der Fluggesellschaften gespeichert. Auf diese Datensätze koennen die an den verschiedenen Stellen beteiligten Mitarbeiter (Reisebuero, computergesteuertes Buchungssystem, Fluggesellschaft, Abfertiger am Flughafen) auf alle mit der Flugreise des jeweiligen Fluggastes zusammenhaengenden Daten zugreifen: Hin- und Rueckfluege, gegebenenfalls Anschlussfluege, bei der Buchung angefragte besondere Betreuungsleistungen an Bord usw. Insgesamt enthaelt der PNR neuerdings 34 Merkmale/Detailinformationen ueber den Reisenden, zu denen auch e-Mail-Adressen, Telephonnummern und Kreditkarteninformationen gehoeren.
Das Department of Homeland Security und der US-Grenzschutz greifen auf diese Daten zu Gemaess dem US-amerikanischen Luftsicherheitsgesetz (Aviation and Transportation Security Act) vom 19. November 2001 sind die Fluggesellschaften, die Passagierfluege in die USA durchfuehren, verpflichtet – auf Verlangen – elektronischen Zugang zu diesen Fluggastdatensaetzen zu gewaehren.
Da jedoch diese Stellen wiederum die Daten mit US-amerikanischen Ermittlungsbehoerden und Geheimdiensten teilen, schwelt seither ein Streit zwischen den europaeischen Daetnschuetzern und den USA. Aktuell hat man sich Ende letzter Woche auf ein Interimsabkommen geeinigt, das im Wesentlichen auf dem bisherigen abkommen beruht, jedoch von einem Pull- zu einem Push-Verfahren umgestellt wird. D.h. die US-Behoerden derfen sich nicht mehr wahllos die Daten 'ziehen', sondern muessen diese Beantragen. Nichtsdestotrotz ist diese Vorgehensweise de facto nur auf dem Papier eine andere, da die Europaeer kein Mittel in der Hand haben, die Herausgabe der Daten zu verweigern.
Als 'problematisch' betrachtet wird der Transfer, weil die US-amerikanischen Datenschutzgesetze 'nicht ausreichnd' sind um die europaeischen Buerger vor einem Missbrauch dieser Daten zu schuetzen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, haelt die Uebermittlung der Daten grundsaetzlich fuer 'nicht vereinbar mit erupaeischen Datenschutzbestimmungen'. Weiter herrscht in EU-Kreisen Empoerung darueber, dass das Abkommen durch eine regelrechte Erpressung seitens der USA zustande gekommen ist, da die USA nur denjenigen Fluggesellschaften eine Landeerlaubnis erteilen, die den Zugriff auf die Passagierdaten gewaehren.
Alexander Alvaro, der fuer die FDP im EU-Prlament sitzt und eine Stelle als Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments bekleidet, erklaerte dass er nun "die Hoffnung auf ein datenschutzrechtlich weniger bedenkliches Abkommen begraben musste". Doch trotzdem stellte er die – wohl eher rhetorisch gemeinte Frage, "was die Amerikaner gemacht haetten, wenn demnaechst keine europaeischen Flugzeuge mehr auf amerikanischem Boden gelandet waeren, weil sie auf der Grundlage von EU-Recht keine Fluggastdaten mehr uebermittelt haetten." Er glaubt nicht, dass der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Schaden die USA kalt gelassen haette.
Einzig Bundesjustizministerin Zypries begruesste dieses Abkommen und ging noch einen Schritt weiter. Frei nach dem Motto, was den USA recht ist soll uns billig sein, will sie ein EU-eigenes Passagierdatensystem aufbauen, das alle Informationen ueber die fliegenden Buerger mit den Nachrichtendiensten teilen soll.
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-m*sh-