Die Zukunft der ZVS

„Ein modernes Zulassungsverfahren erfordert eine moderne Serviceeinrichtung für Bewerber und Hochschulen. Das ist die Position der Hochschulen zur Zukunft der ZVS.“ Mit diesen Worten fasste die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Dr.Margret Wintermantel, die Aussprache des HRK-Plenums am gestrigen Dienstag in Bonn zusammen. Da die Hochschulen nach der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes seit dem vergangenen Wintersemester 60 Prozent der zulassungsbeschränkten Studienplätze nach eigenen Kriterien vergeben können, ist eine Diskussion über die Neugestaltung der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) nötig geworden. 

Für die künftige Organisation des Zulassungsverfahrens strebe die HRK daher eine Service-Agentur der Hochschulen an, erklärte Wintermantel. „Mit der Entwicklung, dass die Hochschulen deutlich mehr Zulassungsverantwortung erhalten, wird eine staatliche Behörde zur Durchführung des Zulassungsverfahrens für nur wenige zentral bewirtschaftete Fächer zunehmend unzeitgemäß“, erläuterte die HRK-Präsidentin. „Gleichzeitig bedarf es einer Koordinierung insbesondere bei Mehrfachbewerbungen, um überflüssige Mehrarbeit bei allen Beteiligten zu vermeiden. Nach Auffassung des HRK-Plenums sollten deshalb die Hochschulen ihre Verfahren in eigener Verantwortung koordinieren, indem Teile der Administration auf eine Service-Agentur der Hochschulen übertragen werden.“

Die Servicestelle solle für bundesweite numerus clausus-Studiengänge zwingend, für Studiengänge mit örtlichem nc von den betroffenen Hochschulen optional in Anspruch genommen werden. Wichtig sei, dass die Entscheidung über die Bewerbungs- und Auswahlkriterien und die eigentliche Zulassungsentscheidung bei der einzelnen Hochschule verblieben. Auch für „Eignungsfeststellungsverfahren“ in freien Studiengängen sollten sich die Hochschulen der neuen Servicestelle bedienen können. „Die HRK unterstützt die Hochschulen derzeit intensiv bei der Entwicklung von aussagekräftigen, handhabbaren, rechtlich einwandfreien und auf die Bedürfnisse einzelner Fächer abgestimmten Auswahlverfahren. Für die praktische Durchführung bedarf es dann einer Agentur, die Hochschulen und Bewerbern die Abwicklung so einfach wie möglich macht.“

Der Service-Agentur soll daher im Auftrag der Hochschulen die Bewerber über Grundzüge des Verfahrens, über Studienangebote und Auswahlkriterien informieren und beraten, die Bewerbungen entgegennehmen, die Bewerbungsdaten für die Hochschulen aufbereiten, nach Maßgabe der Hochschulen und deren Kriterien Bewerber (vor)auswählen sowie die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im Namen und im Auftrag der Hochschulen versenden. Außerdem soll sie als Informations- bzw. Sammelstelle für Fragen der Hochsatzungen dienen.

Da die neuen Auswahlverfahren auch zusätzliche Kosten verursachen
würden, die die Hochschulen nicht aus ihren Haushalten bestreiten könnten,
solle der Staat den Service für die Hochschulen und Bewerber zumindest so lange
finanzieren, bis eine kostendeckende Aufgabenerfüllung möglich sei. Ob dies
allerdings erreicht werden kann, hänge davon ab, ob und in welchem Umfang auf Dauer
Bearbeitungsgebühren erhoben werden. 

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