So schwer es eben fallen mag, die administrativen Tätigkeiten sind nicht gerade wenige, wenn es nach dem Tod des Ehemanns darum geht, alles in geordnete Bahnen zu überführen. Ein Teil dessen dreht sich um die Witwenrente und die Frage: Wie beantrage ich diese und vor allem: Wie kann man die Witwenrente berechnen bzw. wie wird sie tatsächlich berechnet?
Wir haben für Sie übersichtlich all das wissenswerte zusammengetragen und wollen Ihnen damit die womöglich schwere Zeit ein wenig erleichtern.
Witwenrente berechnen: Wichtiges und wissenswertes!
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Was immer gezahlt wird
Damit Sie etwas Ruhe haben und nicht sofort mit der Beantragung der Witwenrente beginnen müssen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jeder die ersten drei Monate das Gehalt/die Rente des Verstorbenen ausgezahlt bekommt.
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Anspruchsvoraussetzungen
Um Witwenrente beantragen zu können, müssen Sie mit dem Verstorbenen seit dem 31.12.2001 mindestens seit einem Jahr verheiratet gewesen sein. Zudem gibt es zwei weitere Voraussetzungen: Zum einen muss Ihr Gatte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, zum anderen muss auf Rentensplitting verzichtet worden sein.
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Eigenverdienst
Falls Sie über den Freibetrag von monatlich 718 Euro verfügen, so erhalten Sie ggf. nur noch 40 Prozent der Rente. Je nach Höhe Ihres eigenen Verdienstes sinkt der prozentuale Anteil, den Sie erhalten bis dahin, dass Sie letztlich gänzlich leer ausgehen könnten. Da diverse Ausnahmeregelungen existieren, lohnt es sich aber nicht, eigens die Witwenrente berechnen zu wollen – hierfür gibt es mit den Sachbearbeitern ausgewiesene Experten.
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Die unterschiedlichen Rentenklassen
- Über die Hälfte der Rente des Ehegatten erhalten Sie nur in Ausnahmefällen. Die 55 Prozent gibt es dann, wenn Sie älter als 45 sind und ein minderjähriges Kind erziehen bzw. dieses dadurch Anspruch auf Witwenrente hat oder aber selbst nur eingeschränkt erwerbsfähig ist. („Große Witwenrente“)
- Ist das nicht der Fall, so erhalten Sie 25 Prozent der ehemaligen Rente über zwei Jahre. („Kleine Witwenrente“)
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Den Antrag stellen
Den Antrag zur Auszahlung der Witwenrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Hierzu laden Sie sich einfach das Formular runter, füllen dieses aus und schicken es zur Rentenversicherung bzw. vereinbaren Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger einen Termin, um mögliche Unklarheiten beim Ausfüllen zu beseitigen. Beilegen müssen Sie leider eine ganze Menge Unterlagen des Verstorbenen (Diverse Arbeits- und möglicherweise Arbeitslosenbescheide, Geburtsurkunden von ihm und möglichen Kindern etc. – alles ausführlich im Antrag dargestellt).
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Das Geld beziehen
Die Witwenrente berechnen zu lassen dauert mitunter einige Zeit – wie sooft in bürokratischen Angelegenheiten. Manchmal geht die Rückmeldung und die Überweisung sehr schnell, wenn Sie aber Pech haben geraten Sie an einen langsamen Sachbearbeiter, der zudem gerade eine Menge zu tun hat. Ist dem so, dann können Sie sich dennoch trösten, da Sie dann ganz sicher auch rückwirkend das Geld erhalten.
Ja super, dann ist mein Sachbearbeiter vom Stamm der Schleichschnecken. Ich kann demnach ja froh sein, dass ich noch in Lohn und Brot stehe, sonst würde ich schon 2 Monate lang von Luft leben müssen, krass ausgedrückt.
Ja super, dann ist mein Sachbearbeiter vom Stamm der Schleichschnecken. Ich kann demnach ja froh sein, dass ich noch in Lohn und Brot stehe, sonst würde ich schon 2 Monate lang von Luft leben müssen, krass ausgedrückt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie lange bekommt meine Frau Witwenrente nach meinem Tod. Zwei Jahre??
Ich bin 70 Jahre alt,beziehe Altersrente und lebe seit 4 Jahren in PERU. Meine Frau ist 40 Jahre alt , sie arbeitet nicht. Wir sind seit 4 Jahren verheiratet, zivile Trauung in Deutschland. Wir haben einen 13 jährigen Sohn. Ich hoffe noch viele Jahre zu leben, aber man kann ja nie wissen. Deswegen meine Frage nach der Dauer der Witwenrente.
mfg
Karl Gajetzky
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie lange bekommt meine Frau Witwenrente nach meinem Tod. Zwei Jahre??
Ich bin 70 Jahre alt,beziehe Altersrente und lebe seit 4 Jahren in PERU. Meine Frau ist 40 Jahre alt , sie arbeitet nicht. Wir sind seit 4 Jahren verheiratet, zivile Trauung in Deutschland. Wir haben einen 13 jährigen Sohn. Ich hoffe noch viele Jahre zu leben, aber man kann ja nie wissen. Deswegen meine Frage nach der Dauer der Witwenrente.
mfg
Karl Gajetzky