Die vorweggenommene Erbfolge: Gründe dafür und wie sie funktioniert

Die vorweggenommene Erbfolge ist kein Teil des Erbrechts, sondern gehört dem Vertragsrecht an.

Tatsächlich findet diese Begrifflichkeit lediglich an einigen Stellen Verwendung, ist aber in sich kein Rechtskonstrukt.

Gemeint ist damit eine Schenkung an diejenigen, die ansonsten später erben sollen. Als Gründe für diesen Schritt können finanzielle, steuerliche und familiäre Überlegungen, sowie die Absicherung der Versorgung gelten.

Schenkungen des Erbvermögens: vorweggenommene Erbfolge

Wer schon zu Lebzeiten sein Vermögen an die möglichen Erben verteilt, hat verschiedene Vorteile, die betrachtet werden sollten. Auf der finanziell-steuerlichen Seite kann Erbschaftssteuer gespart werden, indem die Freibeträge über einen längeren Zeitraum oder mehrfach genutzt werden, und die für die Einkommensteuer wichtigen Einkünfte können ebenfalls umverteilt werden.

Wer einen besseren Überblick über sein Erbe und dessen Verteilung im Sinne von Testament und Pflichtteil haben möchte, kann ebenfalls durch die vorweggenommene Erbfolge in die Anspruchsbeträge eingreifen und somit Zwistigkeiten zwischen den Erben vorbeugen. Ein wesentlicher Punkt ist natürlich auch, dass es schöner ist, zu sehen, wie jemand beschenkt wird, als nicht mehr dabei sein zu können.

Gute Gründe, das Erbe schon zu Lebzeiten zu verteilen

Ein weiterer Aspekt bei der Schenkung des Erbes ist auch, dass damit Gründe der Altersversorgung und Vorsorgeabsicherung verfolgt werden können: Schenkt man beispielsweise eine Immobilie und setzt gleichzeitig die Nutzung bis zum Lebensende fest, wird damit auch eine Versorgungsleistung gesichert.

Allerdings gibt es auch Risiken, wenn man sich für die vorweggenommene Erbfolge entscheidet, da das Vermögen nach der Schenkung nur in Ausnahmefällen wieder zurückgenommen werden kann. Von daher sollte man sich bei Schenkungen des Erbes vorher um rechtliche Beratung kümmern, bei der alle Eventualitäten geklärt werden können.

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