Die Sitzverteilung im Bundesrat: Wie wird sie berechnet?

Der Bundesrat ist neben Bundestag, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht eines der fünf zentralen Regierungsorgane, welche in der deutschen Verfassung festgelegt sind. Am bekanntesten ist wohl seine Rolle bei der Gesetzgebung. Jedes Gesetz, das im Bundestag beschlossen wurde, muss danach im Bundestag auf Zustimmung stoßen. Erst dann kann es in Kraft treten. 

Sitzverteilung im Bundesrat – wie errechnet sie sich?

Doch wer sitzt im Bundesrat und wie kommt die Sitzverteilung genau zustande? Der Bundesrat verfügt nur über die vergleichsweise geringe Anzahl von 69 Mitgliedern. Alle diese Mitglieder entstammen den jeweils aktuellen Landesregierungen. Es wird also kein Bundesratsmitglied geben, welches nicht noch mindestens ein weiteres Amt innehat. Dieser scheinbare Interessenkonflikt ist gewollt und macht die besondere Natur des Bundestags aus – hier werden die Interessen des Bundes und der Länder unter einen Hut gebracht. 

Bei der Sitzverteilung im Bundesrat wurde die Anzahl der Einwohner eines Bundeslandes zum entscheidenden Kriterium erhoben. Grundsätzlich hat jedes Bundesland nicht weniger als drei Stimmen.

Stimmen pro Millionenanzahl der Einwohner:

  • zwei Millionen – vier Stimmen
  • mehr als sechs Millionen – fünf Stimmen
  • mehr als sieben Millionen – sechs Stimmen.

Es wird also kein weiterer Unterschied gemacht zwischen Niedersachsen (knapp acht Millionen Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (über 17 Millionen Einwohner). Auch wenn diese Ungleichverteilung auf den ersten Blick unlogisch erscheint, stellt sie den Versuch dar, zwei unterschiedliche Prinzipien zu vereinen. 

Zum einen soll bei der Sitzverteilung im Bundesrat die Anzahl der Einwohner berücksichtigt werden, zum anderen sollen auch kleinere Bundesländer ein gewisses Stimmgewicht haben. Es wäre ungerecht, jedem Bundesland gleich viele Stimmen zuzuordnen, aber es wäre genauso ungerecht, die Einwohnerzahl zum einzigen Kriterium bei der Sitzverteilung im Bundesrat zu machen. Denn dann könnten kleinere Bundesländer ihre Interessen niemals durchsetzen. 

Aus welchen Parteien sich die Mitglieder des Bundesrats zusammensetzen, hängt von den jeweils aktuellen Regierungen der Länder ab. Hat im Bundesland eine Partei die alleinige Regierung inne, so entsendet dieses Bundesland auch nur Vertreter dieser Partei in den Bundesrat. Bei Koalitionsregierungen werden die Sitze unter den einzelnen Fraktionen aufgeteilt. 

2 Meinungen

  1. omg das ist ja voll hilfreich gewesen danke habe dafür im referat ne 1 bekommen

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