Die Krankenkasse wechseln: So geht’s auch außerplanmäßig

Wer der durch die Gesundheitspolitik anstehenden Anhebung der Beiträge bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ein Schnippchen schlagen will, sollte jetzt einen Wechsel prüfen und gegebenenfalls in günstigere Tarife wechseln.

Das geht auch außerplanmäßig und ist oft mit weniger Aufwand verbunden als befürchtet. Wenn Sie innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen wechseln wollen, reicht es meist, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen.

Anleitung zum Krankenkassen Wechsel

Grundsätzlich können Sie die Krankenkasse jederzeit wechseln. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen, und zwar mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Danach sind Sie mindestens 18 Monate an Ihre Wahl gebunden.

Erhöht Ihre derzeitige Kasse den Beitragssatz oder fordert einen Zusatzbeitrag ein, so gilt ein Sonderkündigungsrecht, bei dem die normalerweise geltende 18-monatige Mindestdauer der Mitgliedschaft nicht eingehalten werden muss.

So können Sie innerhalb von zwei Monaten ab Inkrafttreten der Erhöhung Ihre außerplanmäßige Kündigung einreichen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie sich freiwillig in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben, der Sie 36 Monate ohne besonderes Kündigungsrecht bindet.

Bei einem Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen haben Sie die Wahl unter allen, die sich der Allgemeinheit im Bundesland Ihres Wohnortes oder Arbeitsplatzes geöffnet haben, wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn), die Ersatzkassen wie z.B. DAK oder TECHNIKER, die geöffneten Betriebskrankenkassen (BKKn) sowie die Innungskrankenkassen (IKKn).

Wollen Sie hingegen in eine Private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Bei Annahme durch die PKV wird die Gesetzliche Kasse fristgerecht gekündigt und es erfolgt der Übertritt zu dem Wunschtermin.

5 Meinungen

  1. hat jemand von euch bereits einen solchen wechsel praktisch vollzogen ? ist d. formlose kündigung wirklich so unbürokratisch wie sie sich anhört ?
    lg
    Klaus

  2. Zusatzversicherungen in der GKV (Wahltarife) [2/2]
    Die Krankenkassen sind verpflichtet, für chronisch Erkrankte Tarife anzubieten. Allerdings ist die Zuzahlung auf 1 % begrenzt, wenn chronisch Kranke regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
    Es wird bei den Wahltarifen auch zwischen den Pflichttarifen (obligatorisch) und den „echten“ freiwilligen Wahltarifen unterschieden. Die folgend beschriebenen Wahltarife müssen von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden:
    • Eine besondere ambulante ärztliche Versorgung.
    • Die strukturierten Behandlungsprogramme bei anfallenden chronischen Krankheiten. Wenn Patienten an diesen Programmen teilnehmen, einschließlich der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen, so müssen die Kassen einen speziellen Wahltarif anbieten.
    quelle: http://www.famdirekt.com/news/Zusatzversicherungen-in-der-GKV_2.html

  3. Was auch hilft, ist das Ohr mit Wasser „lang ziehen“.Einfach den Arm der anderen Seite (also bei Wasser im linken Ohr, den rechten Arm) hinter dem Kopf an die obere Ohrspitze legen, den Kopf leicht neigen und etwas dran ziehen.Dadurch streckt sich der Ohrgang (heißt das so?) und das Wasser kann abfließen.Habe diesen Trick mal im TV gesehen und bei mir hat es geholfen.

  4. Um Wasser aus den Ohren zu bekommen kann man auch den Kopf etwas schräg halten, mit der Hand des gegenüber liegenden Armes über den Kopf greifen und an der Ohrenspitze ziehen. Dadurch wird der Gehörgang etwas erweitert und das Wasser fließt ab.

  5. Hi,ich nutze immer dieClearEars. Das sind Ohrstöpsel, die innerhalb von 10 Miunten das ganze Wasser aufsaugen. So bietet man den bösen baktieren keinen Nährboden.Die Dinger gibt es bei http://www.cirrushealthcare.delg Vasiliv

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