Der virtuelle Rufmord mit den realen Folgen

Nicht zuletzt dieses Phänomen brachte den Agenturgründer von Matt im Frühjahr 2006 dazu, von Blogs als den Klowänden des Internet  zu sprechen, wofür er ebenfalls vom Mob überfallen wurde. Wilhelm Entenmann vom Blog Schoggo TV  hat auf seinem Watchblog ein Mottobild mit dem Text "Klowand? Blogosphere? Nur mit Pümpel!" platziert, welches einen Affen mit einem Rohrreiniger darstellt. Damit will er wohl die häufig auftretenden Verstopfungen im Abflusssystem der deutschen Blogosphäre im Notfall zügig auflösen können, bevor ihn der Mist überschwemmt.

Was zunächst wie eine reine Vorsichtsmaßnahme aussieht, kommt allerdings doch erst nach eigenen negativen Erfahrungen des Schoggo-TV-Bloggers mit den Gefahren potentieller Rufmordkampagnen. Wer sich für den Fall interessiert, findet hier , hier, hier, hier und hier nähere Infos dazu. Mittlerweile hat Herr Entenmann den angestrengten Rechtsstreit gegen den Parteibuch-Blogger Bartels verloren. Inwieweit hier wer letztlich zu Recht Recht oder Unrecht bekommen hat, will ich gar nicht weiter kommentieren. Herr Bartels linkt halt gern, viel und zumeist ohne groß darüber zu reflektieren warum . Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Qualifikationsvoraussetzung für Mitglieder einer linken Partei? (kleines Wortspiel am Rande) Erwähnenswert noch, dass Herr Bartels ein Wiki betreibt und darin vor den Gefahren des Google Stalking warnt. Wieviele Feuerwehrleute sind eigentlich bisher verurteilt worden, weil sie die Feuer, die sie gelöscht haben, zunächst selbst legten?

Genug gebeispielt! Fakt ist, dass Rufmord in Zeiten des Internet, speziell in Zeiten des Web 2.0 ein erhöhtes Bedrohungspotential für den Einzelnen darstellt. Auch bisher gab es das Massenphänomen der üblen Nachrede aus den verschiedensten, aber stets niederen Beweggründen. Nur war die Verbreitung räumlich doch sehr stark eingeschränkt und mit einem hohen Aufwand verbunden. Im Web 2.0 reichen ein paar Blogbeiträge, gegebenenfalls noch ein paar Kommentare auf einer anderen Seite, gern auch unter falschem Namen gepostet, um eine Person in kürzester Zeit unmöglich zu machen.

Höchste Zeit also, und Grund genug, dass sich das ZDF in seiner Sendung Frontal21 damit beschäftigt. Leider haben sich die Macher des Beitrags recht unkundige, respektive irrelevante Gesprächsteilnehmer gesucht. Sicherlich mussten ein paar Beispiele für ungerechtfertigte und wirtschaftlich bedrohliche Rufmordszenarien gefunden werden. Da waren die ungefragt eingestellten Nacktfotos der Ex unter Nennung deren voller Adresse (Nein, natürlich nicht im Beitrag…) sicherlich auch publikumswirksam. Ebenso der Tontechniker, vor dem wegen seines Zahlungsverhaltens unberechtigt gewarnt wurde, sowie die Geschäftsführer eines Unternehmens, die fälschlich per Rufmord zu Kollaborateuren eines Pornorings gemacht wurden.

Die im Beitrag propagierte Website Internetvictims! zur Unterstützung potentieller Opfer in deren Bemühungen um Gegendarstellung war mir völlig unbekannt. Ein Besuch der Site belegt die relative Bedeutungslosigkeit recht schnell, wenn man einmal die Zahl der Forenbeiträge (insgesamt etwas über 300) betrachtet. Da hätten die ZDF-Journalisten mit der geballten Finanzkraft der GEZ-Gebühren unter Aufbietung eines etwas höheren Rechercheaufwandes sicher Schlagkräftigeres finden können.

Richtig lustig fand ich gar den Vorschlag des beteiligten Medienrechtlers. Dieser war der Auffassung, man müsse Google (!) in die Pflicht nehmen. Danach soll das Verfahren künftig so laufen (Achtung! Keine Satire!):

Ein Betroffener stellt eine Rechtsverletzung eines Dritten gegen seine Person fest. Darüber unterrichtet er Google. Google wendet sich dann an den potentiellen Rechtsverletzer und befragt ihn zu dem Vorwurf. Kann der Rechtsverletzer seine Position nicht hinreichend begründen, entfernt Google die rechtsverletzende Website komplett aus dem Internet. (Hää?)

Kein Wunder, dass der Rechtsanwalt von Google da einige sachliche und technische Einwände bringen konnte. Für mich sehr beachtlich, dass er nicht mal geschmunzelt hat dabei.

Fazit: Wichtiges Thema flach und unzureichend bearbeitet. Chance komplett vertan! Meines Erachtens sollten die Frontalen das Thema an die Kollegen vom Monitor weitergeben. Bei denen kostet eine Sendeminute rund 4.000 Euro, soviel wie bei sonst keinem Nachrichtenmagazin. Vielleicht machen die mehr draus!

36 Meinungen

  1. Wilhelm [Schoggo-TV]

    Ich glaube, daß ich gestern eine sehr gute Sendung von Frontal21 verpaßt habe.Einen weiteren Link möchte ich hinzufügen: „Blogwars“http://blog.buchstaben-in-bewegung.de/index.php?/archives/117-Blogwars.htmlÜber alles andere – na ja, falsche Tatsachen sind das eine, welche man ggf. noch verfolgen kann, aber gegen das Bauen eines Frames (s. z.B. NLP oder andere Kommunikationstechniken), in welchen man eine Person setzt, ist man machtlos. Dennoch sind die Folgen gleich.

  2. Im genannten Beitrag „Blogwars“ wird ganz gut beschrieben, wie und warum solche Konflikte entstehen und warum sie so brutal geführt werden.Für mich nachvollziehbar. Der Kampf von Angesicht zu Angesicht ist immer schwieriger zu führen, als derjenige um etliche Ecken, bei dem man nicht mal schmutzige Finger bekommt.Der Kriminalist würde sagen, dass die Entfernung zwischen Tat und Täter die Hemmschwelle senkt.

  3. > Ebenso der Tontechniker, vor dem wegen seines > Zahlungsverhaltens unberechtigt gewarnt wurde,“unberechtigt“ ist hier etwas relativ. Die sachliche Richtigkeit der Rechnung wurde ebensowenig bestritten wie deren damals noch nicht erfolgte Bezahlung.Nähere Details hier:http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56125

  4. Hallo Herr Ebner!Vielen Dank, dass Sie sich als Quasibetroffener hier mit einklinken. Natürlich habe ich vor dem Schreiben des Beitrags auch selbst versucht, die Geschichte des Tontechnikers zu verifizieren, was mir aber nicht gelungen ist, weil ich mir eine falsche Forenadresse notiert hatte.Lese ich jetzt die Zusammenfassung des Vorgangs unter dem von Ihnen genannten Link, scheint mir der Begriff „unberechtigt“ dennoch gerechtfertigt zu sein. Wie Sie schon selbst in Ihrem Forum schrieben, ist es ungewöhnlich innerhalb von 3 Wochen nach Leistungserbringung eine Rechnung samt erster und zweiter Mahnung mit nachfolgender Veröffentlichung einer Warnung auf Ihrem Forum raus zu lassen. Würden meine Rechnungen innerhalb von drei Wochen bezahlt, würde ich den Zahler als erstklassigen Partner bezeichnen. Mir scheint eher, dass der Rechnungsschreiber ein klammer Zeitgenosse mit erheblichem finanziellen Druck und geringem intellektuellen Streitwert gewesen sein könnte. Eine gefährliche Mischung.

  5. Interessanter Artikel an dieser Stelle und in der Tat übler Beitrag gestern bei Frontal21. Nach dem, was ich bisher von Monitor gesehen habe, glaube ich allerdings kaum, daß die es besser machen würden 🙁

  6. Es ist schon erstaunlich, mit welchem Zynismus Dieter Peterreit schwere Persönlichkeitsverletzungen abtut sie als „Kollateralschaden“ lustiger Blogs billigend in Kauf nimmt. Da werden heimlich Fotos einer nackten, schlafenden Frau ins Netz gestellt, samt voller Adresse und der Bemerkung „danach…“, so dass diese schließlich – aus Scham un Depression – zusammen mit ihren Kindern ihre Heimatstadt verlässt. Da wird die Resozialisierung und der Beruf eines ehemals Straffälligen (vor 17 Jahren) durch heimtückische Posts kaputtgemacht, obwohl jedermann nach Verbüßung seiner Strafe einen (höchstrichterlichen) Anspruch hat, nicht mehr an Pranger gestellt zu werden. Blogger zerstören hier mit Bemerkungen – rechtswidrig! – sein Grundrecht auf Berufsausübung. Da es viele nicht wissen: Im „Lebach-Urteil“ wurde genau deswegen sogar einem Filmemacher untersagt, den Namen des verurteilten „Lebach-Mörders“ zu nennen – damit er nach Verbüßung seiner 15jährigen Haftstrafe wieder ein neues Leben beginnen kann.Da werden Geschäftsleute an den Foren-Pranger gestellt, um sie unter ökonomischen Druck zu setzen – obwohl es sich um ungeklärte Streitigkeiten handelt.Und niemand stört das besonders, es ist ja alles so schrecklich lustig zu lesen und anzugucken. Aber Petereit kann ja nicht alles wissen. Er kennt offenbar noch nicht das in den USA längst bewährte „Notice & Take Down“-Verfahren. Es wird angewandt, um Foren- und Suchmaschinen-Löschungen dort rasch und ohne langwieriges Gerichtverfahren beigelegt werden können. Es funktioniert so: Ein Geschädigter dokumentiert formlos seine erlittene Rechtsverletzung, beglaubigt sie mit einer Eidesstastlichen Erklärung und schickt beides an den Forenbetreiber. Der nimmt den geposteten Beitrag (ohne gerichtliches Verfahren) rasch wieder raus – und ist zugleich gesetzlich von Haftung freigestellt. Das führt dazu, das viele Streitigkeiten (meist Urheberrechtsverletzungen) versanden. In Zweifelfall bleibt beiden Streitparteien dann noch immer der Rechtsweg – nur darauf hat kaum einer Lust – schon gar nicht ein wissentlicher Rechtsbrecher. Die EU-Kommission plant, das Notice & Take Down-Verfahren auch im Europäischen Recht zu verankern, auch gegen Veleumdungen, sagt der führende deutsche Medienrechtler Prof. Hoeren im Frontal-Film.Peterreit nennt das „lustige Satire“. Vielleicht stellt er sich ja nur unwissend – vielleicht stört ihn das Ziel.. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Kurz, ZDF Frontal 21, kurz.f@zdf.de

  7. Wilhelm [Schoggo-TV]

    Tja Herr Kurz,ich hat’s versucht, aber bei Richter Michael Mauck der 27. Kammer des LG Berlin kein Gehör gefunden.Dem deutschen Richter scheinbar die Meinungsfreiheit vor dem Schutz der Persönlichkeit geht.Alternativ könnte man natürlich auch meinen, daß dem deutschen Rechtssystem das Verständnis für das Medium Internet geht.Der, von Ihnen, an Dieters Beitrag festgestellte Zynismus ist also durchaus gerechtfertigt …. .

  8. Friedrich Kurz, ZDF Frontal21

    Nachtrag zur Kritik an Frontal-Film „Rufmord im Internet“ (www.frontal21.de) von Filmautor Friedrich Kurz:…Relativ gerechnet sind es nur sehr wenige Foren und > Weblogs und Seiten, in denen Persönlichkeitsverletzungen > stattfinden. Doch bei ca. 8 Mrd. Internet-Seiten sind auch > kleinste Promille-Anteile an Verleumdungen in absoluten > Zahlen schon heftig und in x-tausenden von Einzelfällen auch > sozial oder wirtschaftlich quasi tödlich.> Darüber wurde bisher in der Netz-Community leider kaum > diskutiert. Das möchte ich hiermit anstoßen. > > In solche rechtsfreien Räume werden anonyme Denunzianten, > Rachsüchtige und Wichtigtuer rasch nachstoßen, denn > Verleumdungskampagnen bringen ja wirtschaftliche Vorteile, > befriedigen Rache und Wichtigtuerei. Ich glaube nur begrenzt > an die ehtische Verantwortungsbereitschaft mancher kleiner > Foren-Betreiber, habe einige Foren in meinem Filmbeitrag auch > gezeigt. Genau dort aber werden sich „Hass-Seiten“ ansiedeln, > und der Google-Automat transportiert Verleumungs-Postings > zielsicher an jeden ahnungslosen User, der nur den Namen des > Opfers eingibt, weil er vielleicht nur nach dessen > Telefonnummer sucht. > > Dazu kommt ein weiteres Problem: Kleine Foren (mit nur > wenigen Besucher) werden laut Aussage eines > Google-Juristen(Podiumsdiksussion der Suchmaschinen in Berlin > am 21. 9. in Berlin) viel seltener aktualisiert als die > großen Provider und Foren mit vielen Besuchern. Das > bestätigte mir Dr. Haller von Google-Deutschland danch noch > einmal ausdrücklich. > > Die Folge: Steht eine Verleumdung in einem kleinen Forum, > dann bleibt sie – auch nach einer Korrektur oder Löschung – > noch einige Zeit ungelöscht weiterhin im Google-Cache. > Monatelang, jahrelang tut das Verleumdungsgift dann seine > Wirkung. Wer also langfristig verleumden will, kann das in > kleinen Foren am wirksamsten. > > Im Falle unseres Film-Beispiel „Jürgen S****, > Veranstaltungstechnik“ wurde die – grundlose – Verleumdung > sogar unmittelbar vor unserer Sendung noch aus dem > http://www.pa-Forum.de (Warnungen) herausgenommen. Das geschah, weil > Jürgen S**** sich beschwerte, zudem lief im ZDF bereits ein > Ankündigungstrailer.> > Trotzdem meldete der Google-Cache auch weiterhin noch > mindestens eine Woche lang weiterhin die harte „Warnung vor > Jürgen S****…“ – sogar ohne jeden Lösch-Hinweis im > pa-Forum. Schuld daran ist das pa-Forum: Klickt man über > diesen Google-Link dorthin, landet man nämlich wieder beim pa-Forum. > > Das pa-Forum zeigt jedoch nicht etwa einen Lösch-Vermerk, > sondern man landet auf dessen Login-Seite, mit der > Aufforderung, sich erst mal anzumelden. Der gewöhnliche User > tut das natürlich nicht, er sucht ja oft nur eine Adresse > mit Telefonnummer. Für den User bleibt also nur als Info die > alte Verleumdung über einen angeblichen Zahlungsverzug – > möglicherweise jahrelang. Das kann für eine kleine Firma tödlich sein.> > Es ist nur zu hoffen, dass das pa-Forum künftig einen Löschhinweis veröffentlicht, der von Suchmaschinen übernommen wird – bzw. an diese direkt in die dafür vorgesehene Schnittstelle gepostet wird. > > Das grundsätzliche Problem ist: > ——————————-> > * Jedermann, der über eine Suchmaschine nur nach einem Namen > fragt, bekommt ungefragt auch Verleumdungen mit aufgelistet. > Selbst dann, wenn die „Ur-Denunziation“ im Forum schon wieder > gelöscht ist. Das ist zwar technisch bequem für die > Suchmaschine, ist jedoch ein rechteverletzender Zustand. Kein > User hat ein Informationsrecht auf unbewiesene, > persönlichkeitsverletzende Gerüchte.> > * Je seltener ein Forum angeklickt wird, um so seltener wird > das Forum auch durch die Crawler der Suchmaschinen > angesteuert. Um so seltener aktualisiert die Suchmaschine > einzelne Einträge, übernimmt Korrekturen oder Löschungen. Das > spart der Suchmaschine zwar Kosten. Die schlimme Folge aber > ist: Gerade in selten besuchten Foren wirkt Verleumdungsgift > besonders langfristig, es fehlt die Aktualisierung. > > * Das Verleumdungsgift erreicht aber über die Suchmaschinen – > wie vom Verleumder beabsichtigt – automatisch und gezielt > alle Menschen und Firmen, die für den Verleumdeten als > Beziehung wichtig sind. Sein Beziehungsgeflecht wird so > heimtückisch und hinterrücks angegriffen, beschädigt, > zerstört. Kaum ein Verleumdeter wird erfahren, wie wirksam > ein Unbekannter seine geschäftlichen, beruflichen oder > privaten Beziehungen torpediert hat. Das erfährt er nur von > jenen, dies es nicht ganz glauben wollen – die anderen sind > längst fort. Möglicherweise wird er auch – als potentielles > Betriebsrisiko – bei einer künftigen Bewerbung nicht mehr > berücksichtigt – als Folge der Verdächtigung, Verleumdung, > Beschimpfung.> > Lösungsmöglichkeiten> ——————–> > Es besteht offenbar eine im Einzelfall katastrophale > Informations-Verzögerung zwischen Foren und Suchmaschinen. > Lösungsmöglichkeiten müssen sich am Verursacherprinzip > orientieren – und nicht nur an der bloßen Möglichkeit, > lediglich im Forum eine „Gegendarstellung“ zu platzieren, wenn > man zufällig von einer Verleumdung erfährt. > > 1. Forenbetreiber sollten bindend (per Gesetzessanktion oder > vertraglich) verpflichtet werden, Löschungen aus Gründen > einer schweren Persönlichkeitsverletzung sofort möglichst > allen relevanten Suchmaschinen zu melden, mit dem Ziel, diese > auch dort löschen zu lassen. > > 2. Alle Suchmaschinen müssten verpflichtet werden, ein > schnell arbeitendes Korrektur-Portal speziell für Foren > anzubieten. Dessen Aufgabe wäre es, aktuelle Foren-Löschungen > nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen sofort in die eigenen > Suchergebnisse aufzunehmen, also gelöschte Foren-Meldungen > ebenfalls sofort zu löschen. Dies ist allen Suchmaschinen > zuzumuten, da der technische und personelle Aufwand nur > gering ist und es vergleichsweise nur selten zu solchen > Löschungen kommt. > > Google behauptet, es habe ein solches Portal speziell für > Foren für dringende Löschungen, jeder Forumbetreiber müsse > das kennen. Meine Umfragen ergaben: Das kennt niemand. Hier > fehlt zumindest eine Informationsoffensive – und die > Suchmaschinen müssen gezwungen werden, solche > Korrektur-Portale nicht hinter einem Schwall von Unterlinks > zu verstecken – um die Zahl von Löschungsanträgen zu minimieren. > > 3. Wenn Foren einen verleumderischen Beitrag aus rechtlichen > Gründen (Persönlichkeitsverletzung) löschen, müssten sie auch > gezielt auf diese Löschung hinweisen. Es kann nicht > akzeptiert werden, wenn – wie im pa-Forum – eine gelöschte, > verleumderische Seite lediglich durch eine nichtssagende > Login-Seite ersetzt wird, mit der Auforderung „geben Sie > Benutzername und Kennwort ein“. Damit wird lediglich der > Eindruck erweckt, hinter dem Login könnte man weitere Details > zur Verleumdung finden. Die Verleumdung wirkt weiter.> > Diese Zusammenhänge sollten Forenbetreiber eigentlich wissen. > Ich halte es für feige und unredlich, wie sich fast Alle der > längst fälligen Diskussion mit dem Argument des Grundrechts > auf Meinungsfreiheit entziehen, und dafür > Persönlichkeitsverletzungen wie „Kollateralschäden“ in Kauf > zu nehmen
    . > > Grundrechte haben stets immanente Grenzen: Nämlich dort, wo > sie die Grundrechte anderer verletzen. Das gilt auch im Internet. > > Mit freundlichen Grüßen> Friedrich Kurz> ZDF, frontal21Ø kurz.f@zdf.de

  9. Verehrter Herr Kurz!Den Inhalten Ihres zweiten Kommentars, als Nachtrag gekennzeichnet, stimme ich voll zu. Und wäre dies auch das Niveau Ihres TV-Beitrages gewesen, hätte ich mich nicht dazu geäußert; bestenfalls noch lobend.Die Inhalte Ihres ersten Kommentars jedoch, der sich offenbar als Statuierung eines Exempels beabsichtigt, direkt und frontal(21) gegen meine Person richtet, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.Ich habe mit keinem Wort den Eindruck erwecken wollen, ich hielte die dargestellten Rechtsverletzungen für lustige Kollateralschäden. Natürlich sind das inakzeptable Vorgänge, ich kann Ihnen jedoch mindestens ein Dutzend Vorgänge benennen, die die Dargestellten an Drastik (mit Ausnahme der Nacktfotos) deutlich in den Schatten stellen. Ich reklamiere also lediglich, dass Sie es sich mit Ihrer Recherche zu leicht gemacht haben. Dünnbrettbohren nannte meine Grundschullehrerin solches Verhalten immer.Der Vorschlag Ihres Professors kam im TV-Beitrag genau so rüber wie ich ihn skizziert habe. Und in dieser Form ist der Vorschlag tatsächlich lächerlich, denn erstens gibt es nicht nur Google, zweitens kann Google schon rein technisch keine Websites löschen und drittens ist Google ein Dritter, der hoheitlicher Befugnisse bedürfte, um so agieren zu können, wenn er es denn technisch überhaupt könnte. Mit dem gegenüber Forenbetreibern durchaus zu favorisierenden Notice & Take Down hatte der Vorschlag in dieser Form nicht das Mindeste zu tun.Soweit Sie also durchaus berechtigt Zynismus registriert haben, richtet sich dieser nicht etwa gegen Opfer virtueller Rufmordkampagnen, sondern lediglich gegen Ihre miese Aufarbeitung des Themas! Wer sich die Mühe macht, meinen obigen Beitrag ohne tendenziöse Vorbelastung zu lesen, kann das auch unschwer erkennen. Im Gegenteil habe ich ja sogar selber mehrfach auf die Wichtigkeit des Themas hingewiesen. Dabei war ich noch – im Rahmen des Blogformats – sachlich. Offenbar haben Sie Herrn Bartels zum Thema noch nicht gelesen….Die Art und Weise, wie Sie nun versuchen, mich irgendwie mit den Tätern gemein zu machen, ist nicht nur in sich unangemessen und falsch, sondern wiederum etwas, was sich in dieser Oberflächlichkeit nicht eines GEZ-Finanzierten geziemt. Insofern bestätigen Sie nur meine Kritik an diesem Beitrag, die ich nach Ihrem unsachlichen Kommentar offenbar auf Ihren gesamten Arbeitsansatz ausweiten kann.Schade drum…

  10. Lieber Herr Pereit, Verehrter Ex-Perte, Sie echauffieren sich über Vorschlag zur Übernahme des bewährten amerikanischen „Notice & Take Down“-Verfahrens. Sie ihn „lächerlicher Satire“, kannten das unter Fachleuten längst bekannte Verfahren weder inhaltlich noch als Fremdwort, wie Sie hier durchblicken lassen. Sie wußten auch nicht, dass er bereits von der EU eingeführt werden soll. Das gibt zu denken…Daher noch mal: Das amerikanische „Notice & Take Down“-Verfahren ist ein vorgerichtliches Schellverfahren. Es verwendet als Hauptmerkmal eine Eidesstattliche Erklärung zur Bekräftigung einer – formlos dokumentierten – Rechtsverletzung, und zwar gegenüber dem Forum oder der Suchmaschine. Sie ermöglicht sofort eine „einstweilige Löschung“ des evident rechtswidrigen Inhalts. Es geht also um einen möglichst schnellen Schutz des Geschädigten. Das Verfahren arbeitet laut Prof. Hoeren beim Verleumdungen im Internet viel fairer und effektiver als die förmliche, deutsche Justiz. Nicht in 100 % aller Fälle, aber doch im weitaus größten Teil. Wer weiter auf seinem Foreneintrag besteht und sich bei einer Löschung zensiert fühlt, kann gegen die Löschung ja noch immer vor Gericht klagen. Doch das unterbleibt meist, weil der Verleumder seinen Rechtsbruch einsieht und aufgibt. Das ist keine „lächerliche Satire“, sondern die Europäische Union will das Verfahren auch ins EU-Recht übernehmen. Eine suggestive Unterstellung enthält auch Ihr belehrendes Zitat: „Google kann schon aus reich technischen Gründen keine Webseiten löschen“. Als ob ich das so dämlich im Frontal-film dargestellt hätte…Suchmaschinen können durchaus die INHALTE (!) rechtswidriger Seiten aus der Suchliste und aus dem Cache nehmen. Damit werden Sie unauffindbar, sagt auch der Chefjurist von Google-Deutschland. Wer aufgrund einer ruinösen Verleumdung eine Löschung bei Google anstrebt – hier ist das Portal: http://www.google.de/support, (etc.etc.) Leider löscht Google-Deutschland bisher nur nach Gerichtsverfahren. Das kostet zu viel Zeit, denn die Verleumdung tut in der Zwischenzeit ihre beabsichtigte Wirkung, zerstört berufliche und private Beziehungsnetze. Das vorgerichtliche Notice-and-Take-Down-Verfahren kann sie retten. Mit besten GrüßenMfG Friedrich Kurz, ZDF, frontal21kurz.f@zdf.de

  11. Verehrter Herr Kurz!Ich erstarre beinahe in der grausigen Erkenntnis darüber, wen das ZDF mit der Erstellung von, vom Anspruch her, seriösen Beiträgen beauftragt. Fast hoffe ich, dass sich hier jemand anders als der echte Friedrich Kurz als solcher daneben benimmt.Wieso versuchen Sie beispielsweise mir aus der Luft gegriffen mangelnde Fachkenntnis zu unterstellen? Und dann noch in Bereichen, die gar nicht streitentscheidend sind, so in der Frage, ob ich das Notice & Take Down bisher kannte oder nicht? Das bringt doch nix! Insbesondere wertet es Ihre schlechte Arbeit nicht auf.Glücklicherweise bietet das ZDF einen Webstream des Rufmord-Beitrags an. Da möge doch jeder mal selbst schauen und für sich beurteilen, ob Sie das Löschverfahren nicht vielleicht doch „so dämlich im Frontal-Film dargestellt“ (Zitat aus Ihrem letzten Kommentar) haben. Relevant ist die Zeit von 6:47 bis 7:10. In dieser Zeitspanne kommt Herr Hoeren zu Wort. Und was sagt er da? Naa? Genau.

  12. Herr Kurz von Frontal 21 schreibt:

    Da werden Geschäftsleute an den Foren-Pranger gestellt, um sie unter ökonomischen Druck zu setzen – obwohl es sich um ungeklärte Streitigkeiten handelt.Und niemand stört das besonders, es ist ja alles so schrecklich lustig zu lesen und anzugucken.

    Er scheint sich die Zeit zurück zu wünschen, in der Adressbuchbetrüger (wie etwa die in Frontal 21 als arme Opfer zitierten) ungestört ihrem Geschäft nachgehen konnten, weil ihre Opfer voneinander isoliert waren und weder andere warnen noch eine Selbsthilfegemeinschaft aufbauen konnten. Auch aus der Behauptung, niemand würde sich im Internet an unfairen Verleumdungen stören, spricht ein Misstrauen in die Netzöffentlichkeit, das meiner Erfahrung nicht entspricht. Auch im Internet wollen die Leute beide Seiten sehen. Verleumdungen und Schmähungen finden, sofern man sie erkennen kann, kaum irgendwelche Freunde, auch nicht belustigte Zuschauer. Allerdings wird man sich nicht automatisch über einen Artikel entrüsten, bloß weil „Persönlichkeitsrechte“ verletzen könnte, wie die eine allmählich immer abgehobener urteilende Justiz konstruiert, deren Praxis wohl für die Boulevardpresse und das Fernsehen entwickelt wurde und dort noch einigermaßen passen mag. Das Wort „Persönlichkeitsrecht“ ist inzwischen durch leidvolle Erfahrungen zu einem ähnlichen Unwort wie „Geistiges Eigentum“ verkommen. Passender ist, zumindest sofern es um das angeblich von Äußerungen im Internet zugefügte Leid geht, im allgemeinen das Wort „Mimosenschutz“. Und es mangelt ja nun wirklich im Internet nicht an Beispielen für systematischen Missbrauch des Mimosenschutzes durch halbseidene Geschäftleute zum Zwecke der Aushebelung der Redefreiheit und Wiederherstellung jener Zeiten, in denen die Opfer keine Stimme hatten. Gerade der Fall Plümpe (rechtundgerechtigkeuit.de, beschwerdezentrum.de) und StopECG.org ist sehr gut dokumentiert, und jene Mimosen, für die der Frontal-21-Beitrag Partei zu ergreifen scheint, verfolgen ihre Ziele der Maulkorbverhängung nicht nur durch systematische Anwendung der von Frontal 21 so befürworteten Zensurinstrumente sondern auch noch durch Rufmordkampagnen wirklich krimineller Machart. Gegen diese Kampagnen hätte man vielleicht die Justiz gebraucht, aber gerade hier half letztlich wohl die Netzöffentlichkeit sich selber.Jeder bessere Blogger hat heutzutage ein paar Abmahnungen oder Verfügungen wegen Mimosenschutzes am Hals. Es hätte Frontal 21 gut angestanden, wenigstens über diese Missbrauchsfälle zu berichten. Wenn es sich denn wirklich um Missbrauch handeln sollte. Ich sehe eher das System als solches als verfehlt an und danke Leuten wie Herrn Gravenreuth dafür, dass sie es so schön vorführen.Dass die Sache durch „Take-Down-Notices“ wesentlich besser würde bezweifle ich zwar, aber wenn damit wenigstens die Praxis der kostenpflichtigen Abmahnungen beendet werden könnte, hätte es schon etwas für sich. Dass Zensurbescheide dieser Art vor Gericht nicht angefochten werden, führt Herr Kurz auf Einsicht der Zensierten zurück. Könnte es nicht in vielen Fällen auch einfach daran liegen, dass es sich für den Veröffentlicher im Allgemeinen nicht lohnt, vor Gericht teuer über einzelne Äußerungen zu streiten? Könnte es nicht sein, dass auch hier, wie schon im Falle des Abmahnsystems, letztlich das kostbare Gut der öffentlichen Auseinandersetzung, wie sie im Internetzeitalter den einen ermöglicht und den anderen aufgenötigt wird, über die Rechtskosten ausgehebelt wird? Dass Herrn Kurz hier jedes Problembewusstsein zu fehlen scheint und er trotz vieler bekannter Streitfälle nur die Seite der Mimosen zu Wort kommen lässt, lässt den Verdacht aufkommen, dass er Lobbyarbeit für bestimmte Gruppen betreibt. Wie auch immer, ein ausgleichender Beitrag in Frontal 21, der das Thema unvoreingenommener angeht, wäre sehr wünschenswert.,

  13. Hallo Herr Pilch!Zwar stellen Sie Ihren Standpunkt hier sehr deutlich tendenziös und daher ebenfalls wenig ausgewogen dar, jedoch liegt mir diese Beurteilung immer noch um Längen näher als jenige des Herrn Kurz, wie in seinem unsäglichen TV-Beitrag dargestellt.Dass Sie mich unter Ihrem Namenslink daher auf die Seite derer „Pro Mimosenschutz“ stellen, hat mich schon etwas verletzt 😉

  14. Hallo Herr Pebereit,Mir fehlt die positive Erfahrung mit dem Verleumdungsrecht. Dafür ist negative so reichlich vorhanden, dass ich es nicht lassen kann, umfassende Vorschläge zur Änderung der gegenwärtigen Rechtspraxis zu formulieren und diese mit Kampfbegriffen zu transportieren. Die zeitweilig „Pro Mimosenschutz“ genannte Rubrik auf meiner Seite habe ich in den letzten Tagen schon ein paar mal umbenannt. Momentan heißt sie „Kontroverse“. Nicht nur Sie sondern auch Marcel Bartels und ich standen schon immer unter dieser Rubrik. Eine Absicht, sie als „Mimosenschützer“ einzuordnen, bestand nie.Viele Grüße

  15. > Leider löscht Google-Deutschland bisher nur > nach Gerichtsverfahren.Das stimmt nicht. Eine Mitteilung des Seitenbetreibers, dass die verlinkte Seite entfernt wurde, reicht normalerweise aus.

  16. > Es kann nicht akzeptiert werden, wenn – > wie im pa-Forum – eine gelöschte, > verleumderische Seite …Bislang konnte mir noch keiner mitteilen, wo in dem betreffenden Eintrag Wahrheitswidriges gestanden haben soll.Am Rande: Unter http://www.pa-forum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56379 gibt es einen offenen Brief in dieser Angelegenheit an die Redaktion von Frontal21. Eine Antwort steht noch aus.

  17. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Hartmut Pilch:“Mimosenschutz“ vs Meinungsfreiheit – wie nett.Eigentlich sollte ich, als Opfer von Herrn Bartels, als welches ich mich fühle, vom Recht auf meine freie Meinung Gebrauch machen und Ihnen mal kräftig **** und ***.Sie ***!Selbstverständlich auf mit Ihrem Namen meinem Blog, damit jeder, vielleicht ein Arbeitgeber oder Auftragsgeber, erfährt, was Sie so treiben und gut heißen. Das könnte Sie in ein Licht rücken, welches nicht so günstig für Sie und, in Folge, Ihre finanzielle Situation sein könnte.Sie ***! Sie haben doch null Ahnung, Sie ***.*** = Anstandsbremse

  18. @Wilhelm: Ich muss Herrn Pilch schon mal wenigstens in soweit beipflichten, als es derzeit tatsächlich eine Tendenz zur Überspannung der Persönlichkeitsrechte gibt. Ob man das dann Mimosenschutz nennt, sei mal dahingestellt. Deinen Fall will ich da aber ausdrücklich von ausnehmen. Mimosenschutz beginnt da, wo ein Gerhard Schröder Leute verklagt, weil die behaupten, er färbe sich die Haare. Oder da, wo der ansonsten Publicitygeile Günther Jauch im Vorfeld seiner Hochzeit bereits der Journaille droht, sie sollten bloß nicht darüber berichten. Weiterhin da, wo ein Robbie Williams versucht, die Berichterstattung samt Bildrechten über seine Konzerte zu steuern. Und sicher auch da, wo Adressbuchbetrüger sich als Opfer gerieren.Gerade in der Betrachtung des Rufmord-Themas muss man deutlich differenzieren. Eine pauschale Meinung über alle Varianten kann es nicht geben, dafür sind die Fälle viel zu unterschiedlich. Insofern habe ich auch Herrn Kurz nicht verstanden, der mir Zynismus und Täterschutz vorwarf, obschon das genaue Gegenteil meine Absicht war.

  19. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Dieter:Ich bin durchaus zur Differenzierung bereit, wenn denn die lautstarken Vertreter einer grenzenlosen Meinungsfreiheit diesen Schritt mitvollziehen würden.Aber, … sie tun es nicht.Ich höre im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten lediglich immer nur das Recht auf die absolut freie Meinung einer Person, selbst wenn diese einer anderen Person schädigen sollte.

  20. @Wilhelm: Von mir hörst Du das jedenfalls nicht! Ich bin ohnehin der Auffassung, dass heutzutage geradezu Reflexhaft Meinungen geäußert werden. Die Tugend des Think Before You Speak fordere ich immer wieder gerne ein. Leider meist fruchtlos!Im Grunde bräuchte man bloß Grundgesetz-konform zur Kenntnis nehmen: „Des einen Grundrecht endet dort, wo des anderen Grundrecht verletzt wird!“ Und sich daran halten. In der Realität findet das auch zumeist statt. In der Virtualität glauben viele Leute aber, die Sau raus lassen zu können. Leider! Lord Of The Flies lässt schön grüßen…

  21. Der Artikel des Grungesetz wird von den Meinungsfreiheitsvertretern gerne zitiert – aber leider immer nur der erste Absatz.Im Prinzip habe ich nichts gegen die „Meinungsreflexe“, ich frage lediglich nach dem Umgang sowie der Verantwortung für seine Meinung, speziell gegenüber anderen.Meinung, bitte – auch gegenüber einer Person.Aber diese Meinung oder aber entstellende Darstellung über eine (namentlich genannte) Person gehört nicht an die Klowände des Internets.Hier beginnt die Verantwortung. Selbst meinen politischen Gegner habe ich vor Schaden zu bewahren – alles andere ist kriminell, weil gezielte Schädigung.Daß Du dies weißt bzw. wahrscheinlich auch vertrittst, dies ist mir bewußt – aber es gibt zu viele (Mitleser), welche nicht wissen, was da abgeht.

  22. @Wilhelm: Streiche „wahrscheinlich“…

  23. Hallo Wilhelm,Wie schade, dass ich ihre Meinungen über meine Person nicht in vollem Umfang zu lesen bekommen kann.Das liegt vermutlich auch daran, dass der Forenbetreiber sich keinen rechtlichen Risiken aussetzen möchte.Wenn Sie meine Seite Mimosenschutz verdrängt Meinungsfreiheit anschauen, werden Sie nichts von einem Wunsch nach „absoluter Meinungsfreiheit“ u.dgl. lesen. Darum geht es nicht. Und nicht einmal die bekannten Mimosen, die gegen die Boulevardpresse klagen, sind das Problem. Das sind alles längst eingespielte juristische Spielchen die vielleicht der Wahrung des sozialen Friedens dienen. Unser Land ist vielleicht für die völlige Meinungsfreiheit nicht reif. Wenn es an die eigene Person geht, wollen die meisten Leute eben doch zensieren. Darauf hat die Justiz sich irgendwie eingerichtet, und im Fernsehzeitalter klappte das auch einigermaßen. Im Internet-Zeitalter aber nicht. Da hat dann ein Herr Bartels, der m.W. nur nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit informiert und peinlich beflissen ist, niemandem überflüssig weh zu tun, so viele Klagedrohungen am Hals, dass er eigentlich sein Blog einstellen müsste. Um die Missstände zu korrigieren, müsste man nicht einmal den Mimosenschutz im Prinzip aufgeben. Es würde auch genügen, auf der prozeduralen Ebene an ein paar Schrauben zu drehen, wie ich das auf meiner Webseite vorschlage.Im Prinzip bin ich ja sehr dafür, Leute beim Schreiben so nett wie möglich zu behandeln und Verleumdungen ebenso wie unangemessene Schmähungen sozial zu ächten. Ob man über die soziale Ächtung hinaus, die m.E. im Internet schon meistens ganz gut funktioniert, auch noch eine juristiische Regulierung braucht und wie die ggf ausgestaltet werden soll, ist aber eine ganz andere Frage.Bei der derzeitigen Ausgestaltung gehen jedenfalls ganz zentrale Rechtsgüter unseres Gemeinwesens den Bach runter, ohne dass das vom Recht so intendiert wäre. Der Grundrechtsschutz, wie in Art 5 GG und noch mehr in Art 10 EMRK vorgesehen, strahlt nicht in die Praxis des Persönlichkeitsrechts durch, er ist sekundär geworden, sofern er bei dem alt-eingespielten juristischen Schachspiel zwischen Fernsehpersönlichkeiten und Boulevardpresse überhaupt echte Berücksichtigung findet. Viele Grüße

  24. Wilhelm, Dieter, wollt ihr öffentliche Toiletten abschaffen (oder ihren Betrieb unrentabel machen, was das gleiche ist), nur weil auf deren Wänden anstößige Sprüche stehen könnten?Wer glaubt denn solchen Sprüchen?Ich sehe hier im wesentlichen einen Reflex der Besitzstandswahrung am Werk. Früher konnten sich die Klowandsprüche nicht so weit verbreiten wie heute, deshalb muss man nach Regulierung schreien um einen früheren Zustand wiederherzustellen. Das berühmte Rückwärtsdrehen am Rad der Geschichte, in diesem Fall mit der Folge der schweren Schädigung des Betriebs von Institutionen, die noch immer mehr Nutzen als Schaden stiften.Wie wäre es, wenn man einfach mal etwas umdenkt und sich auf die neuen Verhältnisse einstellt?Z.B. sich ein etwas dickeres Fell zulegt, mehr selber in der Öffentlichkeit schreibt, sich mehr Freunde zulegt, mehr Vertrauen in die eigene Person aufbaut, und sich in der Tugend der Geduld übt. Lügen haben meistens kurze Beine. Fälle, wo man wirklich Gerichte braucht, sind sehr selten, und sie finden wohl nicht auf Klowänden statt, denn Klowände sind wohl schon per Definition das unglaubwürdigste Informationsmedium was es gibt.Unsere künftige Gesellschaft ist jedenfalls eine gesellschaft schriftkundiger und ausdrucksfähiger Personen, die sich, solange nicht physische Gewat angewendet wird, selber zu schützen wissen. Eine Gesellschaft, in der Leute nicht diese Kompetenz von sich und anderen verlangen, hat, wage ich mal groß zu behaupten, keine Zukunft.

  25. Marcel hat schon wieder ein extremes Justizunrecht durch die führende Mimosenschutz-Kammer Deutschlands erlitten, und ein gewisser Wilhelm äußert sich im Forum schadenfroh, offenbar in der nicht ganz unrealistischen Erwartung, dass der ihm verhasste (weil allgemein beliebte) Blogger bald bankrott prozessiert wird.Ist das der gleiche Wilhelm?Vielleicht auch so ein ehrbarer Geschäftsmann, der die Anonymität liebt.

  26. @Hartmut Pilch:Die *** stammen von mir.Da Sie so fachkundig zu sein scheinen, geben Sie doch bitte einmal eine Chronologie der Ereignisse zwischen mir und Herrn Bartels, dabei ab 27.07.2005.Ja , ich liege in den §§ Startlöchern.Schmierfinken und deren Wadenbeißern gehört das Handwerk gelegt!

  27. Bei Google findet man unter den Stichwörtern „Wilhelm Entenmann Bartels“ eine ganze Menge unterhaltsame Berichte über Rechtsprechung im Bereich des Mimosenschutzes. Ich möchte nicht auch noch den hiesigen Blogger dadurch in Gefahr bringen, dass ich mich näher kommentierend darauf einlasse. M.E. gehört Prozesshanseln und ihren Förderern das Handwerk gelegt. Aufgabe der Gerichte ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass die durch internationale Verträge garantierte Publikationsfreiheit auch in der Praxis wahrgenommen werden kann und nur so weit eingeschränkt wird, wie es für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft heute erforderlich ist. Leider ist die deutsche Rechtsprechung sehr weit davon entfernt, dieser Verpflichtung nachzukommen. Vor dem Straßburger Gerichtshof wird die Bundesrepublik Deutschland deshalb gelegentlich der mittelschweren Menschenrechtsverletzung für schuldig befunden und bestraft. Nur hatte das bisher noch keine richtige Wirkung auf die Spruchpraxis.

  28. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Hartmut Pilch:Ja, man findet viel – meist von Personen, welche sich mit der Sache nicht auseinandergesetzt haben?Aber, können Sie/kannst Du den Ursprung meines Handelns finden und erkennen?Besteht überhaupt Interesse daran?Publikationsfreiheit hin und her – worin besteht das öffentliche Interesse, wenn man einen einfachen Bürger in die Nähe eines Internetskandals rückt (Anmerk.: gemeint ist die damalige so genannte Mannheimer Internet Affäre der CDU, kurz „Froschkönigaffäre“, welche vor Ort bzw. in der hiesigen Metropolregion für polit. Wirbel sorgte und jeden, der darin verwickelt war, beruflich und gesellschaftlich ins Abseits gerückt hat?), der diesen, beim googeln nach seinem seltenen Namen, beim Leser sehr ungünstig darstellt – so ungünstig, daß „potentielle Erwerbsquellen“ dieses einfachen Bürgers gefährdet werden?Mit dieser Geschichte, der eigentlichen Problematik hat sich niemand auseinandergesetzt. Ein großer Blogger schrieb sogar, daß ich ein „Freund der Mannheimer CDU Mafia“ sei, womit er, vielleicht sogar strafrechtlich relevant, die CDU als Mafia bezeichnet hat. Mich persönlich jedoch in ein weit schlimmeres Licht gerückt hat – findbar über Google.Bevor ich abmahnte und klagte, habe ich den persönlichen telefonischen Kontakt zu Herrn Bartels gesucht. Mein Telefonat war für diesen Anlaß für einen weiteren, ich sage einmal verhöhnenden Artikel über meine Person.Bei all dem hat Herr Bartels mich stets namentlich mit Ort genannt sowie auf meine damalige Seite verlinkt – mich also verifizierbar gemacht…. andere, wie z.B. ein fetter Internetanwelt ist aufgesprungen.Wenn Herr Bartels „fallen“ sollte, dann ist es mir egal, ob dies durch juristische Spitzfindigkeiten von vielleicht „ungewöhnlichen“ Firmen passieren sollte. Diese nutzen nur aus, was das Recht hergibt. Herr Bartels hat gleiches getan.Mitleid? Nein, … Freude! btw. Die Meinungsfreiheit sehe ich eher im Falle von Dr. Udo Ulfkotte bedroht. Aber Leute, welche der CDU nahe stehen, haben beim BlogMob eh keine Chancen auf Solidarität.

  29. Wilhelm, das Problem sehe ich schon. Inzwischen besteht allerdings durchaus öffentliches Interesse an dem Fall. Für dieses Interesse hat ja der Rechtsstreit gesorgt. Jetzt kann die Lösung m.E. nicht mehr in einer Löschung vergangener Texte sondern nur in deren Richtigstellung bestehen. Wenn du einen entsprechenden Text ausarbeitest, wird MB, wie ich ihn kenne, sicherlich gerne darauf verweisen und dafür sorgen, dass man ihn findet. Gute Gegendarstellungen beleben das Blog-„Geschäft“. Amputierung vergangener Dialogfäden hingegen tut immer weh.Falls es MB wirklich zeitweilig darum gegangen sein sollte, um jeden Preis seine Parteitreue dadurch unter Beweis zu stellen, dass er auf irgendwie mit der CDU assoziierte Personen den erstbesten Schmutz wirft, dann täte er sich damit auf Dauer keinen Gefallen, juristische Knüppel hin oder her, und ich halte ihn für fähig, das einzusehen. Meiner Vermittlung wird es dazu kaum bedürfen, aber wenn nötig setze ich mich da gerne ein.

  30. Ich halte viele der Kampagnen „gegen rechts“ für bedrohlich, was die Meinugnsfreiheit angeht. Auch die Entlassung von Beamten deshalb, weil sie einer Partei angehören, die vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet (aber von keinem Gericht für verfassungswidrig erklärt) worden ist, halte ich für unakzeptabel. Von CDU ganz zu schweigen. Worum geht es bei Ulfkotte ?

  31. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Hartmut Pilch:Hallo, zunächst meinen Dank, daß Du auf mich eingehst und meine anfängliche „Provokation“ weggesteckt hast – ist nicht mein Stil im persönlichen Umgang, aber das Bloggen formt den Menschen. ;-)Eine Gegendarstellung bzw. Richtigrückung wäre zwar angemessen, aber eine solche würde nicht jene Artikel aufheben, welche mich negativ darstellen und, was dabei wichtig ist, bei Google verdammt hoch ranken und von jedem zuerst gelesen werden, der nach mir googelt – was nicht wenige waren und sind (ich sehe meine eigenen Referer).Ich glaube nicht, daß all jene Blogger, welche sich damals (wohl im Irrtum daß es mir nur um die Links gehen würde) an die besagten Artikel „gehängt“, also gelinkt und somit diese Artikel in Google hochgetrieben haben, sich nun auch an einer Bereinigung beteiligen würden.Glaube mir, ich habe damals verdammt ungern den Weg an das LG beschritten – auch dies ist nicht meine Art.Was Herrn Bartels zu seinen Schritten bewogen hat, das wage ich nicht zu spekulieren.Gerade weil ich vom Fach bin weiß ich, wie schwer Motive zu erschließen sind.Ich weiß deshalb aber gerade auch, wie Menschen Informationen verkürzt wahrnehmen und verarbeiten, wie sie zu falschen Schlußfolgerungen über Personen bei Texten kommen.

  32. Willst du jetzt nach und nach das ganze Geflecht von Blog-Einträgen zum Thema des Rechtsstreits mit MB ausjäten, d.h. nicht nur Marcel Bartels sondern noch 10 andere verklagen oder sonstwie, durch Ziehen der gesamten Register des derzeit möglichen prozeduralen Terrors, aus dem Netz scheuchen?Oder nicht vielleicht doch versuchen, mit den Mitteln der freien Rede hier vorzugehen? Ich wäre mir nicht so sicher, was in diesem Fall erfolgversprechender ist. Um den Rechtsterror zur vollen Entfaltung zu bringen, braucht man ziemlich viel Geld. Das ist normalerweise nur millionenschweren Adressbuchbetrügern und Abzockerfirmen zu empfehlen, und es kann trotz allem noch schief gehen, wie man an stopecg.org und internetvictims.de sieht.

  33. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Hartmut:Nein, mir ging und geht es um bestimmte Artikel bei Herrn Bartels sowie den zugehörigen „Abdruck“ von Anwaltsschreiben – eine Art der Veröffentlichung, welche inzwischen durch andere Gerichte „verboten“ worden ist….Gewiß, ich kann mit den Mitteln der freien Rede agieren, eber:dies kostet viel Zeit, dabei meine Zeit.damit erreiche ich nicht den normalen Surfer, welcher nach mir als Privatperson googelt….Mit Rechtsterror sehe ich in mein Anliegen in keinerlei Verbindung sondern lediglich mit meinen Bürger- bzw. Persönlichkeitsrechten.—Mit so genannten „Adressbuchbetrügern und Abzockerfirmen“ habe ich nichts zu tun!—Es kann doch nicht sein, daß man als Person an den Pranger gestellt wird und sich nicht dagegen rechtlich wehren „darf“, da andere Optionen, z.B. eine „starke Webpräsenz“ oder „viel Zeit“ nicht zur Verfügung stehen oder das persönliche Ansprechen eines googelnden Surfers nicht möglich sind.—Ich denke, daß mein Fall zeigt, zu was man das Internet mißbrauchen kann und die selbsternannten Schützer der Persönlichkeitsrechte an ihre Grenze führt:es geht eben nicht nur um die freie Meinungsäußerung sondern auch um den Schutz einer Person.Eine Diskussion, welcher sich scheinbar viele nicht stellen möchten.

  34. Wilhelm, was du zu suchen scheinst, ist ein Recht, das eigene Erscheinungsbild, wie es sich in Google darstellt, selbst bestimmen zu können. Zum Glück habe ich nicht das Problem, was du hast. Über mich stand mal falsches und nachteilhaftes in der Presse (z.B. Spiegel, Wirtschaftswoche, Wallstreet Journal), aber so etwas geht vorbei, und ganz schlimm war es nicht. Wenn in Google erst mal so ein negatives Charma sich anstaut, ist es schon schwerer, dagegen zu agieren, und ich kann mir schwer vorstellen, wie schmerzhaft das genau ist, da ich es noch nicht erlebt habe. Allerdings kann ich mir auch keine vernünftige Rechtsordnung vorstellen, in der der einzelne selber darüber bestimmen darf, was die Öffentlichkeit über ihn denkt und was Google, als ein Abbild des öffentlichen Gedächtnisses, über ihn listet. Aber genau das scheinst du hier zu fordern. Und genau das wünschen die „Mimosen“, von denen ich berichte, im allgemeinen, in dem sie alle Register des „Rechts“ ziehen. Auch wenn das leicht dahergesagt klingen mag: der gerechte Weg besteht darin, dass man selber geduldig an seinem Ruf arbeitet und altes schlechtes Karma schrittweise mit neuem gutem überlagert. Da das Google-Problem alle trifft, gibt es auch entsprechend viele Leute, die zu deuten verstehen, was da aufgelistet ist, und nicht gleich leichtfertig jemanden ausgrenzen, nur weil das nicht so gut aussieht.

  35. Wilhelm [Schoggo-TV]

    @Hartmut:Nein, es geht nicht um das „Erscheinungsbild“.Wenn es (nur) um dies ginge, kann ich es selbst „bestimmen“,wenn ich denna. selbst im Web aktiv bin undb. eine „starke“ Webpräsenz habe.Aber, nicht jeder hat die Möglichkeit zu a. und b..—Deine Ausführungen beruhen letztlich auf den Prämissen, daß sich jeder im Internet zur Wehr setzten kann und daß Leser zu differenzieren wissen, wenn sie Texte lesen.Dem ist nicht so!Vor allem Leser neigen, wie alle Menschen (und dies ist aus der exp. Sozialpsychologie emp. abgesichert), zur Verzerrung, Verkürzung und Stereotypisierung bei der Informationsverarbeitung.—Ich gebe Dir recht, daß solche Fälle um gefärbte Haare des Bundeskanzlers a.D. oder um „gehaßte Schauspieler“ (jüngst V. Ferres ./. No Name Blogger) „mimös“ sind.Zumal solche Promis selbst eine starke Stimme in den Medien besitzen, um sich öffentlich zur Wehr setzen zu können.—Man mag schreiben, der W. E. aus M. betreibt eine schräge Webseite, kuschelt mit Tieren und wirft mit Schoggolinsen, …. und und und.Dagegen würde ich nichts sagen, eigentlich habe ich ein recht dickes Fell.Aber, ich verwehre mich gegen Konstruktionen, welche mich z.B. in die Nähe eines politischen Skandals rücken, einzig und allein weil ich zu jener Zeit Mitglied in der betroffenen Partei war.Ich bin kein Promi und habe keine Möglichkeit zur Gegenöffentlichkeit.—Ich höre heraus, worum es Dir geht und gebe Dir im Prinzip recht: übertriebene Empfindlichkeit und Eitelkeit.Aber bitte versuche einmal, meinen Fall nicht in diese Kategorie zu werfen.So wie der „Mimosenschutz“ zur Diskussion steht, muß man auch einmal eine geradezu wahnhafte Anpinkelei, Querulanz zur Diskussion stellen.Denn diese beschreibt das adäquate Pendant, wenn ich den Problemkreis aus „systemischer Sicht“ (Familientherapie) betrachte.—„Himmel nochmal!“, auch ich ärgere mich zuweilen über Nachbarn, Kollegen oder (früher) Vorgesetzte.Aber ich gehe doch nicht hin und schreibe meinen Unmut über diese ins Web, stelle diese in ein ungünstiges Licht, versaue diesen private und berufliche Chancen … .—Ich möchte den Schutz der einfachen Privatperson im Internet!Ich möchte die Verantwortung von Autoren für ihre „Publikationen“!—Persönlich genieße das so genannte web 2.0 und nutze die gegebene Freiheit reichlich.Im Moment „ärgert“ mich zum Beispiel mein Telefonanbieter mit Netzausfällen und schlechtem Service. Darüber schreiben zu dürfen, dabei was faktisch nachweisbar bzw. gegeben ist, möchte ich mir als Recht nicht nehmen lassen. Letztlich rede ich ja im Bekanntenkreis bzw. beruflichen Bereich darüber.—Mmmh, wenn ich mir unsere Diskussion so anschaue, dann fällt mir auf, daß bestimmte Begrifflichkeiten konfundiert sind und einer Differenzierung bedürfen.

  36. Wilhelm, dein Problem scheint doch im Moment eher zu sein, dass der missglückte Prozess gegen Marcel große Wellen geschlagen hat. Wenn man in Google sucht, findet man ziemlich wenige Hinweise auf einen Mannheimer CDU-Skandal aber umso mehr Berichte über ein Gerichtsverfahren, mit dem du dich ganz unabhängig von Parteizugehörigkeiten bei der Bloggerszene unbeliebt gemacht hast. Deshalb frage ich mich, was das Äußerungsrecht dir im Moment überhaupt an Abhilfe verschaffen kann.Andererseits bist du dir sicherlich bewusst, dass es heute nicht ratsam ist, über jene von dir erlebten Telefonausfälle im Netz zu berichten, und dass du einen Forenbetreiber in Gefahr bringst, wenn du es tust.Mich erinnert das ganze an den Mythos vom einsamen Erfinder, den das Patentrecht schützt. Das klingt zunächst mal plausibel, aber am Ende kommt bei sehr vielen juristischen Regulierungsversuchen eine derartige Perversion heraus, dass es ratsamer erscheint, von vorneherein von Regulierung abzusehen. Das gilt besonders für die Kommunikation via Internet, die ja meistens nicht mit so starken Interessen verbunden ist, dass die mit Prozessen verbundenen Rechtskosten verhältnismäßig scheinen können.

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