Das Portemonnaie ist weg – Was nun?

Meist merkt man es nicht sofort. Spätestens aber, wenn Sie das nächste Mal etwas bezahlen wollen, wir klar: Das Portemonnaie ist weg. Was müssen Sie jetzt unbedingt und sofort tun?

Obwohl der Schreck erst einmal groß ist, gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Ist die Geldbörse wirklich weg? Haben Sie sie nur zu Hause vergessen oder sie ausnahmsweise in der rechten statt in der linken Hosentasche? Generell gilt: Vor dem Sperren Ihrer Bankkarten sollten Sie sich vergewissern, dass sie wirklich verloren/gestohlen sind, denn das Rückgängigmachen von Sperren ist teilweise aufwändig bis unmöglich. Sie müssen dann erst auf Ersatzkarten warten, bis Sie wieder an Ihr Konto können. Bewahren Sie Bargeld, Bank- und Kreditkarten sowie Papiere möglichst getrennt voneinander auf. Schließlich müssen Sie Ihren Führerschein deutlich seltener vorzeigen als die EC-Karte, mit der Sie häufig bezahlen. Ist der Geldbeutel jedoch wirklich verloren gegangen oder sogar gestohlen worden, sollten Sie unverzüglich tätig werden.

Verlust melden und Karten sperren lassen

Bei Verlust Ihrer EC- oder Kreditkarte sollten Sie diese schnellstmöglich telefonisch sperren lassen. Dies ist zum Beispiel unter der kostenfreien zentralen Rufnummer 116 116 möglich. So werden gestohlene Karten für den Dieb wertlos. Bei Diebstahl oder Verlust werden neue Karten meist kostenfrei von Ihrer Bank ausgestellt.

Verlust von Pass oder Personalausweis ist Anzeigepflichtig

Sind auch Reisepass oder Personalausweis weg, muss der Verlust umgehend bei der Polizei angezeigt werden. Denn Ersatz gibt es nur bei Vorlage einer Verlustbescheinigung. Bei Ihrer zuständigen Meldestelle beantragen Sie dann unter Vorlage Ihrer Geburtsurkunde das neue Dokument. Nicht vergessen: Passbild und Geld für die Gebühren (zwischen 22,80 Euro für den Personalausweis bis 24 Jahre und 59 Euro für den Reisepass). Geht der Reisepass im Ausland verloren, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat. Tipp: Bewahren Sie eine Fotokopie Ihres Passes getrennt von Ihren sonstigen Papieren auf. Das sorgt für schnellere Hilfe im Ernstfall.

Fahrzeug- und Führerschein gibt’s beim Amt

Sind auch Führerschein und Fahrzeugschein abhandengekommen, führt der Weg zur Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle. Auch hier gilt: Die Neuausstellung ist gebührenpflichtig. Ca. 15 Euro für den Fahrzeug- und 40 Euro für den Führerschein müssen Sie einplanen. Fahrzeugbrief, TÜV-Unterlagen und ein Passfoto für den neuen Führerschein müssen Sie natürlich mitbringen.

5 Meinungen

  1. Hallo,
    wieder ein sehr interessanter Beitrag.
    Ist echt hilfreich.
    Die mesiten Leute wissen nicht was sie machen sollen, wenn das Portemonnaie weg ist.
    Tolle Tipps.Das sollen wir alle wissen.
    Liebe Grüße,
    Daniel

  2. Ich danke euch für die Tipps, die kommen gerade richtig, denn ich hab meins am Wochenende verloren…

  3. Guter Ratgeber, wenn es mal drauf ankommt. Hoffentlich muss man aber nicht gebrauch von machen

  4. Vielen Dank für den Beitrag. Ich hoffe nicht dass es mir passiert, wenn doch weiss ich wenigstens wie ich vorgehen soll.

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