Corona-Krise: Lockdown geht in die Verlängerung

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Videokonferenz beschlossen. Aus Sorge um die Virus-Mutationen werden sowohl die Maskenpflicht als auch die Homeoffice-Regel verschärft.   

Beschluss nach Gipfelkonferenz von Bund und Ländern

Am Dienstag haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, den gegenwärtigen Lockdown bis zum 14. Februar aufrechtzuerhalten. Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetriebe und der überwiegende Teil des Einzelhandels bleiben deshalb weiterhin geschlossen.

Maßgeblich für die Aufrechterhaltung der Anti-Pandemie-Maßnahmen sind die neuen Covid-19-Mutationen aus Großbritannien und Südamerika, die noch ansteckender sind als die bisher bekannten Coronaviren. In Deutschland sind bereits erste mit diesen Mutationen infizierte Personen festgestellt worden.

Weniger Kontakte, FFP2-Masken, geschlossene Schulen

Der Beschluss sieht folgende Verschärfungen der Maßnahmen vor: Die Beschränkung von Treffen mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt wird aufrechterhalten. Es wird dringend geraten, den Kreis der Haushalte dabei so klein wie möglich zu halten.

Weiterhin wird die Maskenpflicht strenger geregelt: Im öffentlichen Nahverkehr sowie im geöffneten Einzelhandel dürfen nur noch FFP2- oder OP-Masken getragen werden, Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Nach jetzigem Stand der Dinge (20.01.2021) müssen die Bürger sich diese medizinischen Masken selbst kaufen.

Die Präsenzpflicht in Schulen und Kindertagesstätten ist bis zum 14. Februar ausgesetzt, Klassenräume und Kitas bleiben grundsätzlich geschlossen.

Verschärfte Regeln beim Homeoffice und beim Arbeiten vor Ort

Zudem wurde in der Bund-Länder-Konferenz die Ausweitung der Homeoffice-Regelung beschlossen: Das Ministerium für Arbeit und Soziales soll nun eine Verordnung erlassen, nach der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von Zuhause aus ermöglichen müssen, soweit die berufliche Tätigkeit das zulässt. Bisher hatten Bund und Länder lediglich an die Arbeitgeber appelliert, Homeoffice-Lösungen anzubieten. Die Verordnung soll bereits ab nächster Woche gelten.

Auch wer nach wie vor zur Arbeit fahren und vor Ort seiner Tätigkeit nachgehen muss, soll ab sofort besser vor Covid-19 geschützt werden. Kann an der Arbeitsstellte der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten werden, sind ebenfalls medizinische Masken zu tragen.

Um volle Bahnen und Busse zu den Hauptverkehrszeiten zu vermeiden, sollen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zukünftig flexibel gestalten.

Zusätzlich könnte bald eine sogenannte „Schweigepflicht“ in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Tragen kommen: Dabei handelt es sich um das Verbot von Gesprächen und Telefonaten in Fahrzeugen des ÖPNV, um dort die Ausbreitung von infektiösen Aerosolen zu vermeiden.

Bildnachweis: Pixabay, 5590112, lifetesterDOTnet

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