Betriebliche Altersvorsorge: Tipps für Arbeitnehmer

In allen Fällen der betrieblichen Altersvorsorge haftet der Arbeitgeber, das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen.

Betriebliche Altersvorsorge – die Optionen

Es gibt zwei, eigentlich drei verschiedene Optionen, die der Arbeitgeber anbietet.

Bei der Leistungszusage bezahlt der Arbeitgeber selbstständig einen bestimmten Betrag (als monatliche Rente oder aber als einmalige Leistung im Falle von Invalidität oder Tod).

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage bezahlt der Arbeitgeber regelmäßig einen Beitrag an eine Versorgungseinrichtung ein, die später dann die Auszahlung übernimmt.

In der Beitragszusage mit Mindestleistung zahlt der Arbeitgeber auch an eine Einrichtung (Fonds, Kassen oder Direktversicherungen) und sagt dem Arbeitnehmer einen Mindestbetrag bei der Auszahlung zu, bei der jedoch Beträge für Alter, Invalidität oder Tod abgezogen werden können. Abgesehen vom Mindestbetrag muss der Arbeitgeber jedoch keine Verzinsung o.Ä. garantieren.

Betriebliche Altersvorsorge – wer kann sie nutzen?

Selbstständige können keine betriebliche Altersvorsorge erhalten.

Sind Sie nicht direkt beim Betrieb angestellt, aber arbeiten Sie ausschließlich für diesen Betrieb, kann Ihnen auch eine b.A. erteilt werden. Nur wer Rentenversicherung zahlt, hat auch Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge.

Seit 2002 kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass bis zu 4% seines Gehaltes in Betriebliche Altersvorsorge Optionen eingezahlt werden, der Arbeitgeber kann dies also nicht ablehnen (bei dem Berufswechsel und der Mitnahme einer Vorsorge-Option muss der neue Arbeitgeber jedoch trotzdem zustimmen, ansonsten muss eine neue Option ausgehandelt werden). Höhere Beträge sind möglich, müssen aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Weitere Hinweise

Wenn Sie Ihren Job wechseln, können Sie die Altersvorsorge so belassen, oder Sie nehmen sie quasi mit in den neuen Beruf, allerdings muss Ihr Arbeitgeber dieser Vorsorge auch zusagen.

Im Gegensatz zu anderen Renten ist der steuerfreie Betrag jährlich sehr viel höher, so dass man bis zu 4400€ steuerfrei einzahlen kann, 2640€ kann man sogar sozialversicherungsfrei anlegen.

Das Geld bei der betrieblichen Altersvorsorge kommt direkt aus dem Bruttogehalt, weshalb das Einkommen steuerlich weniger belastet wird, so dass auf Dauer gesehen damit auch Geld gespart werden kann.

Tarifvertragliche Entgeltansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn im Vertrag eine entsprechende Klausel vorhanden ist, die die Gehaltsumwandlung ermöglicht.

Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Altersvorsorge ist sehr gering, was gerade im deutschen Bürokratie-Dschungel viel Arbeit abnimmt.

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