Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen, aber auch das Jahr 2022 bringen einige steuerliche Veränderungen mit. Das betrifft unter anderem die Familienbesteuerung. Künftig könnten das Ehegattensplitting und die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften würde dann nur noch die Steuerklasse 4 gelten. Veränderungen ergeben sich dabei insbesondere für Paare, bei denen sich das zu versteuernde Einkommen der beiden Partner stark unterscheidet.
Bald nur noch Steuerklasse 4 für Ehepaare
Nach der Hochzeit erhalten beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse 4. Sie ist mit hohen Abzügen verbunden und gilt ausschließlich für Ehepaare und homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Steuerklasse 4 für Ehepaare ist geeignet, wenn beide Partner ein ungefähr gleiches Einkommen erzielen. Bislang waren die Paare nicht verpflichtet, in der Steuerklasse 4 zu bleiben. Alternativ dazu gilt die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Die Steuerklasse 3 ist mit niedrigen Abzügen verbunden und wird vom höherverdienenden oder alleinverdienenden Partner gewählt. Der Partner mit dem niedrigen Einkommen oder ohne Einkommen wählt die Steuerklasse 5. Sie ist mit hohen Abzügen verbunden und enthält keine Freibeträge. Mit dieser Kombination können Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen der beiden Partner ein insgesamt höheres Nettoeinkommen erzielen. Ein Antrag auf einen Wechsel
muss bis zum 30. November an das Finanzamt gestellt werden, um noch im laufenden Jahr berücksichtigt zu werden.
Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in die Steuerklasse 4 mit Faktor
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der beiden Partner halbiert. Die Steuer wird berechnet und dann wieder verdoppelt, sodass jeder Partner die Hälfte der Steuer zahlt. Damit wird die Steuerlast als unabhängig von der tatsächlichen Einkommensverteilung betrachtet, was aus verschiedenen Gründen für einen „Splittingvorteil“ sorgt. Die Ampelkoalition plant jedoch, die Steuerklassen 3 und 5 in die Steuerklasse 4 mit Faktor überführen. Der Faktor drückt das Verhältnis aus, das zwischen den Gehältern der beiden Partner steht. Es existiert bereits seit 2010 und stellt eine Alternative zur Kombination der Steuerklassen 3 und 5 dar. Das Ehegattensplitting wird auch bei der Steuerklasse 4 mit Faktor berücksichtigt. Gleichzeitig ermöglicht die Steuerklasse 4 mit Faktor eine deutlich genauere Besteuerung der beiden Partner und vermeidet Einkommenssteuer-Nachzahlungen. Der Grund für die Änderung: Da die steuerliche Belastung in der Steuerklasse 5 hoch ist, lohnt es sich für den Partner mit dieser Steuerklasse oft nicht, eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Damit soll das Faktorverfahren die Aufnahme von steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen fördern.
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Das Finanzamt ermittelt beim Faktorverfahren anhand der voraussichtlichen Jahres-Bruttoarbeitslöhne der beiden Partner die Einkommenssteuer, die nach dem Splittingtarif zu zahlen ist. Die ermittelte Einkommenssteuer wird zur Summe der voraussichtlich zu zahlenden Jahreslohnsteuer der beiden Partner ins Verhältnis gesetzt. Der Faktor ist immer kleiner als eins und hat drei Nachkommastellen. Als Lohnsteuerabzugsmerkmal kann er vom Arbeitgeber aus der Datei elektronisch abgerufen werden. Die nach Steuerklasse 4 zu zahlende Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber ermittelt und mit dem Faktor multipliziert.
Bedeutung der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Kommt es zu einer Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5, würde jeder Partner im Gegensatz zum Ehegattensplitting nur noch die Lohnsteuerlast tragen, die von seinem Einkommen entspricht. Das könnte für mehr Gerechtigkeit sorgen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen, die oft in Teilzeit arbeiten und weniger verdienen, stärken. Für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, könnte sich jedoch eine höhere Steuerlast als mit dem Ehegattensplitting ergeben.
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Für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, könnte sich jedoch eine höhere Steuerlast als mit dem Ehegattensplitting ergeben.
Das ist völliger Quatsch. Die Steuerlast ist in allen Steuerklassen immer exakt gleich. 4Faktor führt nur zu einer anderen Verteilung während des Jahres. Nach einer EKSteuererklärung hat das Paar mit 4F genausoviel Steuern gezahlt, wie das Paar mit 5/3, 3/5, 4/4! Woher ich das weiß? Weil ich seit Jahren 4F nutze