Asbestose: die gefährliche Berufskrankheit

Es würde wohl niemand damit rechnen, fünfzehn Jahre nach einer Arbeit im Baugewerbe an giftigen Baustoffen zu erkranken. So geschah es reihenweise. Jährlich sterben in Europa etwa 8.000 Menschen durch Asbest, bis 2020 rechnet der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit 20.000 weiteren Todesfällen. Es sterben mehr Menschen durch Asbest als durch Arbeitsunfälle. Die Hälfte aller Berufskrankheiten sind durch Asbest verursacht.

Asbestose und ihre Symptome

Die Asbestose entsteht durch die sehr großen Asbestfasern, die sich in der Lunge anlagern. Da das Immunsystem sie nicht abtransportieren kann, erschweren sie die Atmung und können sogar Krebs an Lungen und Rippenfell hervorrufen.

Diese Symptome deuten auf die sogenannte Staublunge hin:

  • Atemnot, Reizhusten
  • zäher, schleimiger Auswurf
  • Appetitlosigkeit

Die fatale Erfolgsgeschichte des Asbestminerals

Seine physikalischen Eigenschaften machten das Mineral Asbest für das Baugewerbe interessant. Asbestfasern sind fest, hitze- und säurebeständig. Noch heute enthalten Wohnungen vor allem aus den 50ern und 60ern Asbest und andere, längst verbotene Stoffe, so dass auch Kleinkinder den gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. In den Twin Towers waren 400 Tonnen Asbest verarbeitet – das Material eignet sich hervorragend für Wandisolierungen – welche die große Staubwolke durch Manhatten trug.

Heute leiden die Rettungshelfer von 9/11 an den Folgen der typischen Asbestose, einige von ihnen sind bereits an Krebs gestorben.

Rente für Berufskrankheiten erhalten

Eigentlich gilt: wer durch einen Arbeitsunfall erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf Rente. Die Berufsgenossenschaften versuchen aber, um teure Zahlungen herumzukommen.

Aufgrund der Staublunge, rechnen die Berufsgenossenschaften, scheiden für den weiteren Erwerb zunächst alle Arbeitsplätze aus, an welchen die Atemwege in besonderem Maße belastet werden. In der Praxis entfällt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 20% der Anspruch auf Verletztenrente komplett.

Für die volle Rente muss per Gutachten sichergestellt sein, dass der Erwerbsgeminderte in 25 „Faserjahren“ an jedem Arbeitstag eine Million Arbeitsfasern pro Kubikmeter Luft eingeatmet hat.

Die Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Faserjahre müssen Ärzte einschätzen, die gerade mit ersterem überfordert sind. So schaffen die Berufsgenossenschaften es, sich von ihrer Zahlungspflicht zu befreien. Sowohl die Erwerbsgeminderten als auch ihre Witwen haben das Nachsehen.

Dies zeigt: Asbestose ist hochgefährlich und hat fatale gesundheitliche und finanzielle Folgen, die in vielen Fällen nicht oder zu spät behoben werden können. Übermäßiger Kontakt mit Asbest wirkt sich erst in ferner Zukunft aus. Gerade bei Immobilien, die aus den 50er und 60er Jahren stammen, ist Vorsicht geboten. Im ehemaligen Osten wurde der Baustoff noch leichtsinniger eingesetzt als im damaligen West-Deutschland

Weiterführende Links

http://www.michaela-boehm.de/texte/print/report/asbest.html

http://www.arbeitsunfall.de/berufskrankheit-rente-asbestose.htm

Eine Meinung

  1. Es ist schon lange her, dass Asbest z.B. zur Wärmedämmung verbaut wurde. Denn obwohl es hervorragende Eigenschaften besitzt kann es für Mensch und Tier gefährlich sein, ja sogar tödlich! Wenn man nicht sicher ist, ob Asbest eine Gefahr darstellen könnte, sollte man einen Test durchführen: http://www.analyse-institut.de/analysen/umweltanalysen/asbestanalyse.html

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