Arm gebrochen in der Schule: So gehen Eltern vor

Ein gebrochener Arm ist immer eine äußerst unangenehme und langwierige Angelegenheit. Hat der Unfall aber dazu noch in der Schule stattgefunden, wird es häufig auch noch kompliziert. Zwar sollte jede Schule einen Notfallplan für solche Situationen ausgearbeitet haben, aber letztendlich müssen auch alle Beteiligten über diesen Bescheid wissen und in den meisten Fällen sind die Eltern die letzten, die von etwaigen Vorschriften zum weiteren Ablauf nach einem Sportunfall in der Schule erfahren. Darüber hinaus verfahren die Verantwortlichen nicht immer angemessen. Zwar ist ein Armbruch normalerweise offensichtlich, dennoch haben schon Kinder nach einem leichteren Sportunfall dem weiteren Unterricht beigewohnt, da davon ausgegangen wurde, dass ein kleiner Sturz nicht weiter gefährlich sei. Die Entscheidung über mögliche Folgen einer eventuellen (vielleicht nicht einmal sichtbaren) Verletzung sollte jedoch immer einem Arzt oder Rettungssanitäter überlassen werden. Dazu muss dieser jedoch, wie auch die Eltern selbst, erst einmal von der Schule informiert und gerufen werden. Der vorliegende Artikel geht von der Situation aus, dass das Kind bereits im Auftrag der Schule in ärztlicher Behandlung ist, denn mit einem verletzten Arm, gebrochen in der Schule, sollte kein Kind einfach nach Hause geschickt werden. 

Arm gebrochen in der Schule: So gehen Sie vor!

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Verletzung behandeln lassen

Hat das Kind einen Arm gebrochen, in der Schule dazu noch, gilt die Aufmerksamkeit der Eltern natürlich zuerst der angemessenen Versorgung der Verletzung. Da der behandelnde Arzt, beziehungsweise das Krankenhaus, über die Verletzung und deren Behandlung ein Protokoll anfertigt, kann die Schule anschließend über die genauen Folgen des Unfalls informiert werden.

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Schule informieren

Falls dies nicht schon geschehen ist, sollten die Eltern den Unfall so früh wie möglich der Schule melden. Sobald das Kind sich im Zusammenhang mit dem Unterricht verletzt, gilt der Unfall nämlich als Schulunfall, bei dem das Kind über den sogenannten Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert ist. Auch auf dem Pausenhof zugezogene Verletzungen fallen darunter, ebenso ein Sturz, den das Kind auf dem Schulweg hatte. Eine Meldung im Rahmen der Unfallmeldepflicht ist dringend nötig, da die eigentliche Krankenkasse keine Behandlungen zahlt, die in Folge von Schulunfällen nötig werden.

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Unfälle durch Fremdeinwirkung

Wurde der Arm gebrochen in der Schule, weil das Kind Opfer von Gewalteinwirkung wurde, greift ebenfalls die schulische Versicherung von Schulunfällen. In diesem Fall wird die Schule zwar möglicherweise eine Disziplinierungsmaßnahme über den Täter verhängen, seine Eltern müssen jedoch nicht für die Behandlung der Verletzung geradestehen. Da gerade in der Schule häufig Zeugen zu finden sind und eigentlich immer ein Lehrer oder eine Lehrerin die Aufsicht führen sollte, haben Eltern gute Chancen, dass der Unfallhergang möglichst objektiv dokumentiert werden kann.

Tipps und Hinweise

  • Bereits im Krankenhaus angeben, dass die Verletzung während der Unterrichtszeit und auf dem Schulgelände entstand.
  • Im Sekretariat eventuell die Handynummer oder die der Arbeit hinterlegen, damit die Schule im Ernstfall zumindest einen der Erziehungsberechtigten erreichen kann.
  • Beim Eintreffen am Unfallort oder im Krankenhaus Ruhe bewahren. Mit Schuldzuweisungen oder bohrenden Fragen ist keinem, momentan am allerwenigsten dem verletzten Kind, geholfen.
Schwierigkeitsgrad:  

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