ACTA steht für „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, was im Deutschen so viel wie „Anti-Produktpiraterie Handelsabkommen“ bedeutet. Als internationales Handelsabkommen, regelt es bestimmte Standards im Bereich der Durchsetzung von Urheberrecht und dem Verhindern von Internet Piraterie. Einige Staaten, darunter die EU und die USA, werden deshalb mit Kritik überhäuft, da Regelungen zum Abkommen hinter verschlossenen Türen getroffen wurden. 2008 begannen die ersten Verhandlungen. Interessengruppen, besonders aus der von Piraterie betroffenen Musikindustrie, sahen darin ihre Chance. Kritiker fürchten, dass es durch das Handelsabkommen zu massiven Einschränkungen in der digitalen Welt kommen könnte. Die Meinungsfreiheit sei bedroht, der kulturelle Zugang bliebe verwehrt.
Hier Anonymous über ACTA:
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Das Chaos um ACTA
2011 wurde dem neuartigen Urheberrechtsabkommen vom Ministerrat der Europäischen Union zugestimmt. Im Januar dieses Jahres leisteten insgesamt 22 Mitgliedsstaaten ihre Unterschrift. Deutschland hat noch nicht unterschrieben. Die Betonung liegt auf noch. Kritiker befürchten, dass dies allerdings nur aufgrund von Formalitäten bisher ausgeblieben ist. Als „gemischtes Abkommen“ braucht das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ allerdings die Anerkennung sowohl von den Mitgliedsstaaten, als auch vom EU-Parlament. Durch die große Protestwelle, ist das Fortschreiten der Ratifikation in Europa Anfang 2012 ins Stocken geraten. Deutschland, Polen, Lettland und Tschechien stellten sich dem Prozess in die Quere. Die Abstimmung im EU-Parlament ab März soll Klarheit bringen, hat im Vorfeld allerdings massiven Streit in der Bundesregierung ausgelöst.
Was beinhaltet das Internetabkommen?
Entgegen mancher Behauptung, ist der Gesetzestext von jedem einzusehen. Nämlich hier. Da bleibt jetzt die Frage, wovor die Gegner des Internetabkommens eigentlich Angst haben? Am meisten vor der Gefahr von Netzsperren. Diese gehen aus dem Text allerdings nicht hervor. Rechtmäßige Tätigkeiten im Internet würden keine Beschränkungen erfahren. Das Gesetz spricht von Meinungsfreiheit und dem Schutz von Privatsphäre. Diese demokratischen Grundwerte seien keineswegs in Gefahr. Doch die Auslegung von Rechtmäßigkeit ist natürlich eine ganz andere Frage.
Justizministerin Leutheusser-Scharrenberger über ACTA:
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Zum Kopierschutz: dieser darf laut Abkommen nicht umgangen werden. Technik für das Umgehen wird verboten. Von der Privatkopie ist allerdings keine Rede. Und genau da setzt die Kritik der Gegner an. Vage Formulierungen innerhalb der Bestimmungen, würden dem Eingreifen ins Internet viel Spielraum geben. Netzsperren und die Weitergabe von Daten die möglichen Folgen. Die Durchsetzung von ACTA wird vor einem eventuellen Inkrafttreten, noch einige Verzögerungen in Kauf nehmen müssen. Doch auch wenn sich der Prozess noch hinzieht, die niedergeschriebenen Maßnahmen bleiben wohl auf der politischen Agenda vieler Staaten weiterhin bestehen.
DIE KLAUEREI AUS DEM WWW MUSS AUFHÖREN!WER GLAUBT; DIE PRODUZENTEN UND BESTOHLENEN LASSEN SICH DAS EINFACH EWIG SO GEFALLEN, TRÄUMT!ACTA ODER ETWAS VERGLEICHBARES WIRD KOMMEN!
„DIE KLAUEREI AUS DEM WWW MUSS AUFHÖREN!“Falsch, es wird nichts geklaut, alles ist schließlich im nachhinein noch da.“WER GLAUBT; DIE PRODUZENTEN UND BESTOHLENEN LASSEN SICH DAS EINFACH EWIG SO GEFALLEN, TRÄUMT!“Ich hoffe dir ist klar das die Einahmen von ACTA nicht bei den Künstlern sondern bei der reichen Medienmafia landen.“ACTA ODER ETWAS VERGLEICHBARES WIRD KOMMEN!“, Ich hoffe nicht, wenn wir Bürger uns dafür einsetzen können wir es aber verhindern.