Scheidung und Trennungsjahr: So verhalten Sie sich richtig

In Deutschland gibt es nur einen Grund für eine Scheidung: die Zerrüttung. Für zerrüttet wird eine Ehe nur dann erklärt, wenn das Ehepaar tatsächlich oder nach Aktenlage mindestens ein Jahr getrennt verbracht hat

Scheidung und Trennungsjahr – zwischenmenschliche Hindernisse

Menschen, die sich trennen möchten, haben sich in der Regel voneinander entfremdet und gegenseitiges Misstrauen entwickelt. Wenn die einvernehmliche Trennung gelingen soll, müssen Entfremdung und Misstrauen in jedem Fall abgebaut werden

Die Partner müssen gemeinsam Dinge regeln, welche den Ablauf einer Scheidung beschleunigen – dürfen dabei aber nicht vergessen, dass es bei der Scheidung in finanzieller und juristischer Hinsicht ein paar Dinge gibt, die gesetzlich fest geregelt sind.

Wenn Sie Vereinbarungen mit Ihrem Partner machen möchten, ist vor allem wichtig, dass…

  • …Sie zuhören. Was ist Ihrem Partner wichtig?
  • …Sie sie sich korrigieren lassen. Denn es kommt darauf an, was Ihr Partner mit seinen Erklärungsversuchen – die missverständlich und durcheinander, ja eben emotional sein können – auf den Punkt bringen möchte.
  • …Sie ihn richtig verstehen. Lassen Sie bloß keine neuen Missverständnisse aufkommen. Aber nehmen Sie seine Meinung auch nicht einfach hin. Vollziehen Sie sie nur so gut nach, wie Sie können.

Wenn dies gelingt, haben die Partner die besten Chancen, um das nötige Vertrauen aufzubauen und Vereinbarungen zu treffen, mit denen beide einverstanden sein können.

Scheidung und Trennungsjahr – die rechtliche Seite

Damit das Trennungsjahr als eines gilt, müssen sie getrennte Haushalte führen – das geht auch in derselben Wohnung. Die Partner dürfen nicht gemeinsam kochen oder einkaufen, nicht im selben Bett schlafen, keine Dienstleistung wie Wäsche waschen erbringen. Eine persönliche und sexuelle Beziehung darf nicht länger bestehen.

Als getrennt gelten sie bereits dann, wenn mindestens einer der Partner keine (häusliche) Gemeinschaft mehr wünscht.

Um das Jahr zählen zu können, braucht das Familiengericht ein Datum. Sie können sich auch auf ein in der Vergangenheit liegendes Datum einigen. Das Familiengericht kann dies schlecht nachprüfen. Dies wird es auch nur dann tun, wenn die Angaben zum Datum voneinander abweichen.

Sollten Sie den Antrag gestellt haben und Ihr Partner hat im Datum widersprochen, so müssen Sie die Verfahrenskosten tragen! Das gemeinsame Schummeln, indem man das Datum weiter in die Vergangenheit verlegt, als es den Tatsachen entspricht, kann so nach hinten losgehen. Dagegen absichern können Sie sich, indem Sie sich das Trennungsdatum von Ihrem Partner schriftlich geben lassen.

Unbestritten ist die Ehe dann zerrüttet, wenn die Partner seit drei Jahren getrennt leben. In diesem Fall kann das Gericht die Ehe ohne Wenn und Aber auflösen. Versöhnen sich die Eheleute während des Trennungsjahres für kurze Zeit, ist dies nicht schlimm. Der „Zähler“ beginnt nicht wieder bei Null.

Scheidung und Trennungsjahr – mögliche Fehler mit den Finanzen

Auch die Finanzen können die Ehepartner nicht – so gut sie sich inzwischen wieder vertragen sollten – nicht ohne Gericht und Gesetz am Tisch klären. Beispielsweise können die Ehepartner nicht entscheiden, die Finanzen schon zur Zeit der Trennung aufzuteilen. Es zählt erst der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags als Stichtag für Abnahme der Kontodaten. Wenn einer der Seiten bis zu diesem Tag ein finanzielles Missgeschick mit seiner Hälfte unterläuft, muss auch die andere Seite den Kopf hinhalten.

Der Partner in der niedrigeren Steuerklasse kann beim Finanzamt die getrennte Veranlagung beantragen. Dem wird das Finanzamt in jedem Fall zustimmen. Für den Partner hat das zur Folge, dass er Steuern nachzahlen muss. Dass so etwas nicht geschieht, kann man durch Gespräche zu vermeiden versuchen.

weiterführende Links

  • http://www.dr-wo.de/mediation/tippsscheidung.htm
  • http://www.juraforum.de/forum/familienrecht/trennungsjahr-scheidung-guetertrennung-usw-323610

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