Antrag auf Privatinsolvenz stellen

Vorbereitung auf Privatinsolvenz

Bevor der Antrag auf Insolvenz gestellt werden kann, gibt es einige vorbereitende Arbeiten, die die Grundlage des Privatinsolvenz Verfahrens darstellt.

Gemeint sind die Unterlagen des Schuldners, Rechnungen und Mahnbescheide und Vollstreckungsurkunden müssen aufgelistet werden und zwar nicht alphabetisch, sondern nach der Rangfolge der Gläubiger.

Der oder die Gläubiger mit den bevorrechtigten Forderungen müssen als Erstes in der Liste aufgeführt werden. Die Unterlagen müssen entsprechend sortiert werden. Die Schuldnerberater können so auch besser arbeiten, denn bevor der Antrag gestellt werden kann, muss versucht werden mit den Gläubigern einen Vergleich aufzustellen.

Der Antrag auf Privatinsolvenz ist ein mehr als 16 Seiten starker Fragebogen, der in seinem Umfang schon erschreckend sein kann. Doch enthält er alles das, was das Insolvenzgericht für das Verfahren braucht, daher sollte dieser möglichst umfassend und vollständig ausgefüllt werden. Der begleitende Schuldenberater wird hierbei aber behilflich sein, denn die Insolvenzgerichte nehmen nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegen. Sollten nicht alle Unterlagen bei der Antragstellung vorliegen, kann der Rest auch nachgereicht werden.

Die Eröffnung des Verfahrens und der Antrag auf Privatinsolvenz

Wenn das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet hat, dann wird dem Schuldner ein Insolvenzverwalter an die Seite gestellt. Dieser wird sehr genau prüfen, ob der Schuldner seinen Verpflichtungen gemäß der Insolvenzordnung nachkommen. Der gestellte Antrag auf Privatinsolvenz ist auch Arbeitsgrundlage des Insolvenzverwalters.

Eine Meinung

  1. Privatinsolvenz ist ein schlimmes Wort. Das bedeutet zunächst einmal, dass der Schuldner sehr viel über seine finanziellen Verhältnisse gelebt hat und nun zur Kasse gebeten wird. Es kann auch bedeuten, dass jemand, der sowieso kein Geld hat, einfach den Überblick über seine Finanzen verloren hat und dem letztendlich alles egal war. Auch dieser muss sich jetzt intensiv zusammen mit dem Insolvenzverwalter mit seinem wenigen Geld auseinandersetzen. Ich beneide niemanden in der Insolvenz. Auch den nicht, der intensiv vom (fremden) Geld gelebt hat. Denn der muss nun sechs Jahre lang alles Geld abgeben, was oberhalb der Pfändungsgrenze ist. Es bleibt ihm recht wenig. Und wenn einer diese Regeln brechen will und er wird erwischt, so war alles umsonst, er bekommt keine Restschuldbefreiung bzw diese wird widerrufen.
    Ich schlage vor: Bevor Sie die Inso anmelden, versuchen Sie das zu vermeiden. Wenn es geht, informieren Sie sich noch über http://kredit-test.info ob Sie nicht umschulden können, setzen Sie sich mit den Gläubigern in Verbindung, vielleicht lassen diese Ihnen einen Teil der Schulden nach. Vereinbaren Sie Ratenzahlung. UND halten Sie pünktlichst die Zahlungstermine ein. Und dann machen Sie einen Neustart. Das ist wesentlich angenehmer als die Inso.
    Gruß
    Conny

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