Nicht umsonst bezeichnet man die heutigen Berufseinsteiger als Generation Praktikum: Insbesondere für Uni-Absolventen ist es mittlerweile üblich, dass in Bewerbungen mindestens ein Praktikum während oder nach dem Studium vorgewiesen werden muss. Die meisten Praktika werden dabei nicht vergütet. Doch welche Ansprüche und Rechte haben Praktikanten eigentlich?
Auf einen detaillierten Praktikumsvertrag bestehen
Grundsätzlich kann man zwei Arten von Praktika unterscheiden: Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums haben Studierende keinen Anspruch auf Vergütung und deutlich weniger Rechte als bei einem freiwilligen Praktikum. Denn dort sieht es anders aus: Die Rechte fallen unter das Berufsbildungsgesetz und sind vergleichbar mit den Rechten und Pflichten von Auszubildenden. Wer sich für ein solches Praktikum entscheidet, sollte sich im ersten Schritt mit dem Praktikumsvertrag auseinandersetzen. Verweigern Unternehmen dieses Schriftstück, sollten Interessierte diese Stelle nicht antreten. Wird der Vertrag ausgehändigt, sollte er vor der Unterzeichnung gründlich geprüft werden. Folgenden Punkten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu:
- Vergütung: Theoretisch haben Praktikanten zwar einen Anspruch auf Vergütung, wenn sie als normale Arbeitskräfte eingesetzt werden, praktisch lässt sich dieses Recht aber kaum durchsetzen. Das ändert sich erst mit dem Mindestlohngesetz, das für Praktika ab sechs Wochen eine Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde vorsieht. Bis dahin ist die Bezahlung Verhandlungssache. Wird ein Lohn vereinbart, muss diese Kondition in jedem Fall im Vertrag festgehalten werden.
- Arbeitszeit: Im Vertrag sollte sich auch die exakte Arbeitszeit finden, damit sich Praktikanten später zum Beispiel beim Überstundenausgleich darauf berufen können.
- Aufgaben: Der Arbeitgeber sollte die Aufgaben im Rahmen des Praktikums möglichst detailliert beschreiben. So können sich Praktikanten später wehren, wenn sie nur Kaffee kochen müssen.
Zentrale Rechte für Praktikanten
Im Gegensatz zu einem Pflichtpraktikum gelten bei einem freiwilligen Praktikum Arbeitnehmerrechte, die sich auch nicht mit anderslautenden Klauseln im Praktikumsvertrag außer Kraft setzen lassen:
- Urlaub: Wie Angestellten stehen dem Praktikanten im Jahr 24 Werktage Urlaub zu. Bei einem kürzeren Praktikum berechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig.
- Überstundenausgleich: Praktikanten haben das Recht, Überstunden auszugleichen. Das gilt auch für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
- Praktikumszeugnis: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellen.
Im Fall einer Kündigung dagegen sind die Bestimmungen im Vertrag entscheidend. Eine dort fixierte Frist müssen Praktikanten einhalten. Findet sich im Vertrag nichts, kann jederzeit eine sofort wirksame Kündigung ausgesprochen werden.
Nicht ausbeuten lassen
Einige Unternehmen nutzen die Unwissenheit von Praktikanten aus und enthalten ihnen zum Beispiel Urlaubstage oder den Überstundenausgleich vor. Es ist also wichtig, sich über die eigenen Rechte zu informieren. Außerdem sollte eine Praktikumsstelle nur dann angetreten werden, wenn ein aussagekräftiger schriftlicher Vertrag vorliegt.
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