Heilpraktiker für Psychotherapie und Homöopathie

Das Versicherte mit Kosten aus alternativen Heilmethoden oft alleine dastehen, ist schon länger ein Problem. Nach Jahren findet nun eine Annäherung zwischen Gesetz und Realität statt, wie kürzlich in einem Gerichtsurteil des Münster Landgerichtes deutlich wurde.

Kosten für den Heilpraktiker von Krankenkassen übernommen

In dem Fall entschied das Landgericht Münster, dass die Private Krankenversicherung die Kosten für den Heilpraktiker übernehmen musste. Dennoch sind die Krankenkassen gesetzlich nicht verpflichtet Heilpraktiker-Kosten zu übernehmen, sondern lediglich die im Leistungskatalog vorgegebenen Leistungen zu bezahlen. Unter Umständen übernehmen inzwischen aber auch gesetzliche Krankenkasse Kosten für alternativmedizinische Behandlungen, wenn sie von einem praktischen Arzt durchgeführt werden.

Durch den enormen Zulauf, die die Heilpraktiker in den letzten 25 Jahren zu verzeichnen haben, wird die Forderung nach einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen lauter. Heilpraktiker tragen jedes Jahr in großem Maße zur Kostendämpfung und Kostenminimierung bei den gesetzlichen Krankenkassen bei. Mittlerweile haben sich auch gesetzliche Krankenkassen heilpraktischen Behandlungen angenähert und übernehmen Kosten in bestimmten Umfang und bieten Zusatz-Versicherungen an.

Kostenübernahme ganzheitliche Heilmethoden durch die Krankenversicherung

Einige Private Krankenversicherungen sind schon etwas weiter und übernehmen die Kosten für bestimmte Heilmethoden bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Dass diese Versicherungen aber noch lange keine Garantie für eine Kostenübernahme sind, zeigt der Fall eines privatversicherten Mannes aus Münster.

Seine Krankenversicherung sicherte in den allgemeinen Vertragsbedingungen bis zu 60 Prozent der Kosten für Heilpraktiker zu übernehmen. Die Krankenkasse lehnte jedoch die Kostenübernahme der Heilpraktiker-Behandlung mit der Begründung ab, dass diese nicht wissenschaftlich abgesichert sei.  Das Gericht lehnte diesen Einwand als unzulänglich ab und entschied zu Gunsten des Versicherten.

Eine Meinung

  1. Die Prämien kassieren die Kassen ja recht schnell ein. Und das nicht zu knapp.
    Es gibt Kassen, die zahlen ohne Bürokratie für Leistungen des Heilpraktikers.
    Andere sind das Papier nicht Wert, auf dem ihre Werbeversprechen gedruckt sind.
    Den gesetzl. Versicherten bzw. den Versicherten 2. Klasse geht es beim deutschen
    Versicherungssystem wohl am schlechtesten.
    Hier gilt sogar die Füllung von Zähnen mit Amalgam als unbedenklich.
    Solange krank machende Therapien von Kassen bezahlt werden, und Gesundheitsfördeliche
    aus eigener Tasche zu zahlen sind, ist die Mitgliedschaft im Zwangssystem „Kranke Kasse“
    wohl nicht gerade unbedenklich.
    Deshalb mein Rat: Vorbeugen ist besser, als auf die Krankenkasse angewiesen zu sein.

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