Das Erbschaftsrecht in Deutschland ist für Laien nicht einfach zu durchschauen. Kündigt sich nach einem Todesfall von Angehörigen eine Erbschaft an, so geht man in der Regel von einem zumeist unerwarteten Geldsegen aus. Doch auch der gegenteilige Fall ist möglich, denn man kann durchaus auch Schulden erben. Die Annahme, dass man nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen Schulden erben kann, ist im Kern zwar richtig, doch kommt es immer wieder vor, dass sich Hinterbliebene einer Reihe von Gläubigern gegenübersehen, die vom Verstorbenen hinterlassen wurden.
Viele Leute glauben, dass man ein Erbe ausdrücklich und aktiv annehmen muss, so dass man nicht unbewusst Schulden erben kann. Doch im Erbschaftsgesetz ist verankert, dass ein Erbe als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntschaft der Erbschaft das Erbe beim Nachlassgericht oder dem Notar offiziell ausgeschlagen wird. Für Menschen mit Wohnsitz im Ausland gilt eine Frist von 6 Monaten.
Lässt man diese Frist verstreichen, gilt das Erbe als akzeptiert und der Erbe nimmt die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Ist dieser Fall eingetreten, kommt es auf die richtige Vorgehensweise an, damit die Schulden des Verstorbenen nicht das eigene Vermögen aufbrauchen.
In den ersten 3 Monaten nach dem Erbfall gilt zunächst eine Schutzfrist, in der Sie die Forderungen der Gläubiger ignorieren können. Nach Ablauf dieser Frist stehen Ihnen 2 Möglichkeiten offen, mit denen Sie das eigene Vermögen schützen können. In unserem Tutorial zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die persönliche Haftung für Schulden des Verstorbenen zu begrenzen.