Wenn eine Pfändung des Kontos droht, müssen Sie schnell handeln. Bis es dazu kommt, dass Ihr Gläubiger einen Pfändungsbeschluss erhält, dauert es in der Regel aber. Zuerst bekommen Sie eine Rechnung, drei Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen, einen Mahn- und einen Vollstreckungsbescheid. Erst dann wird vom Gericht ein Pfändungsbeschluss erteilt.
Vor allem Banken besorgen gerne eine notariell beglaubigte Schuldunterwerfung. Dank dieser erübrigt es sich für sie, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Gericht einzuholen. Ohne einen solchen vollstreckbaren Titel haben Unternehmen normalerweise keine Möglichkeit, Ihre Bank zur Überweisung der geforderten Geldsumme zu zwingen.
Wenn Sie zu spät handeln, muss die Bank der Forderung nach der Kontopfändung Folge leisten.
Kontopfändung: Was wird benötigt?
- begründeten Widerspruch + Nachweise
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Freigabeantrag gemäß § 850 I ZPO
Kontopfändung verhindern: So wirds gemacht!
Kontopfändung: Der Vollstreckungsbescheid
Pfändungsschutz fürs P-Konto
bei Sperrung Freigabeantrag
Tipps und Hinweise
- Wenn Sie eine Frist versäumt haben, wird in vollem Umfang gepfändet. Ihre Chancen, das Geld zurückzuerhalten, sind sehr gering. Handeln Sie unbedingt zügig!
- Bis sieben Tage nach Kontoeingang dürfen Sozialleistungen generell nicht berührt werden. Sollte Ihre Bank diese trotzdem pfänden, können Sie sie zurückfordern.
- Andere Personen, die für Sie einen Antrag stellen sollen, benötigen von Ihnen eine Vollmacht.
Schwierigkeitsgrad: |
Hallo,
wenn Ihnen eine Kontopfändung droht, gehen Sie so schnell wie möglich zu einem Anwalt. Dieser wird Sie über den Pfändungsschutz und das P-Konto aufklären. Diese Materie ist kompliziert, weshalb Sie eben zu einem Anwalt gehen sollten.
Conny