Die Versicherung für eine Photovoltaikanlage setzt sich aus mehreren Versicherungen zusammen. Die Photovoltaikversicherung versichert gegen Schäden an der Anlage selbst. Diese können durch Blitzeinschläge, Netzschwankungen oder die unsachgemäße Installation entstehen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert gegen Schäden ab, die durch die Solaranlage entstehen können. Das Standardbeispiel: Teile der Anlage oder die gesamte Anlage lösen sich vom Dach und töten im schlimmsten Fall einen Familienvater. Sie müssen dann fortwährend für den Unterhalt der Familie aufkommen, sofern Sie keine Versicherung für eine Photovoltaikanlage abgeschlossen haben.
Auch eine Allgefahrenversicherung kann für die Anlage abgeschlossen werden. Diese beinhaltet, wie der Name schon sagt, einen Schutz vor allen Gefahren außer den vertraglich ausdrücklich ausgeschlossenen. In der Regel sind dies vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Beschädigungen durch Krieg oder die Auswirkungen von Kernenergie.
Eine Absicherung gegen Ertragsausfall sollten Sie auf jeden Fall abschließen, da zum Beispiel Behinderungen während der Installation oder ein Totalausfall der Anlage noch vor der abgeschlossenen Ratenzahlung der Anlage eine kaum kompensierbare finanzielle Gefahr darstellen können.
Versicherung für eine Photovoltaikanlage: Was wird benötigt
- Versicherungsvergleich
- (Gebäude-)Haftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Photovoltaikversicherung bzw. Allgefahrenversicherung
- Absicherung gegen Ertragsausfall
Versicherung für eine Photovoltaikanlage: So wirds gemacht!
Nichts geht ohne Versicherung!
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notwendiger Umfang der Versicherungen
- Versicherung der Anlage selbst, beispielsweise durch eine Allgefahrenversicherung
- Haftpflichtversicherung der Anlage
- Absicherung gegen Ertragsausfall
Tipps und Hinweise
- Hüllen Sie die Kabel der Anlage gleich in Kabelkanäle ein, um Sie vor Marderattacken zu schützen.
- Noch wichtiger ist die saubere Versicherung der Anlagen, wenn Sie in der Vermietersituation sind und Fremdbesitz, zum Beispiel von Mietern, durch einen Defekt an der Anlage bzw. am Dach beschädigt werden kann.
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