Immer mehr Menschen lassen sich die Kirchensteuer berechnen und entscheiden dann über eine weitere Zugehörigkeit ihrer jeweiligen Kirche.
Für wen wird Kirchensteuer berechnet?
Wer ist überhaupt Kirchensteuerpflichtig?
Die Kirchensteuer beginnt der Taufe, dem Zuzug oder mit dem Eintritt in eine Kirche. Sie endet mit dem Austritt (abhängig vom Bundesland endet die Pflicht im selben oder im darauf folgenden Monat des Austritts), dem Umzug in ein anderes Land (hier gilt dann die jeweilige Regelung vor Ort) oder mit dem Tod.
Die Berechnung der Kirchensteuer beginnt mit im Monat des ersten selbst verdienten Lohnes.
Kann ich meine Kirchensteuer selbst berechnen?
Jeder Arbeitnehmer kann seine Kirchensteuer selbst berechnen. Sie wird prozentual von der anfallenden Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz ist einheitlich in Deutschland bei 9 %, nur in Baden-Württemberg und Bayern liegt er bei 8%. In einigen Bundesländern gibt es einen Mindeststeuerbetrag der pro Jahr erhoben wird .