Entweder wurde falsch abgerechnet, oder es sind in der Nebenkostenabrechnung Kosten aufgeführt, die nicht zu denselben gehören. Die sogenannte zweite Miete, ist der häufigste Punkt, bei denen sich Mieter und Vermieter vor Gericht treffen.
Widerspruch Nebenkostenabrechnung
Dazu kommt, dass die Abrechnung von den Mietern rechnerisch nicht nachzuvollzogen werden kann, da es zum Beispiel bei der Heizkostenabrechnung, verschiedene Möglichkeiten des Abrechnungsschlüssels gibt. Der Mieter tut gut daran, seine jährliche Abrechnung entweder von der Verbraucherzentrale, oder vom zuständigen Mieterverein überprüfen zu lassen. Wichtig ist aber auch, dass die Nebenkostenabrechnung Frist für ein Widerspruch eingehalten werden muss.
Nebenkostenabrechnung für Mieter
Kosten in der Nebenkostenabrechnung, die abrechenbar sind, sind wie nachfolgend genannt:
Grundsteuer – Wasserkosten- Abwasser- Fahrstuhl- Strassenreinigung/Müllabfuhr- Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung- Gartenpflege- Beleuchtung- Schornsteinreinigung- Gebäudeversicherungen-Hauswart- Gemeinschaftsantenne- Wascheinrichtungen.
Natürlich versuchen einige Vermieter, auch andere versteckte Kosten in die Nebenkostenabrechnung einzubringen.Hier sollte der Mieter wachsam sein.
Die beste Lösung ist hier, die Nebenkosten im Mietvertrag genau zu bezeichnen. So wird gewährleistet, dass es bei der Nebenkostenabrechnung, nicht immer öfter zu Streitigkeiten kommt und dadurch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter getrübt wird.
Auf nebenkosten-rechner.de kann man kostenlos prüfen, ob seine Miet-Nebenkosten im Schnitt liegen, ein guter Anhaltspunkt um gegen erhöhte Abrechnungen vorzugehen.
Ich hoffe jemand kennt die Antwort: darf ein Vermieter Hausmeisterkosten für ein Haus erheben in dem er selbst auch wohnt ? Und was kann ich tun wenn er diese Kosten erhebt aber keine Hausmeisteraufgaben erfüllt ?