Tipps zum Konkursantrag und Eröffnung eines Konkursverfahrens
Außerdem muss ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens eingebracht werden. Darüber hinaus muss ausreichendes Vermögen zur Deckung der Anlaufkosten vorhanden sein. Dies sind die Grundvoraussetzungen zu einem Konkursantrag und Eröffnung eines Konkursverfahrens.
Konkursantrag stellen und Konkursverfahren eröffnen
Nun zu den Details im Bereich Konkursantrag und Eröffnung eines Konkursverfahrens. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Unternehmen den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr fristgerecht nachkommen kann. Voraussetzung für eine Überschuldung liegt vor wenn die Passiva die Aktiva übersteigen. Außerdem werden Vermögenswerte überprüft und eine Prognose zur Zahlungs – und Überlebensfähigkeit erstellt.
Der Konkursantrag selber kann von jedem Gläubiger oder Schuldner eingebracht werden. Wenn der Schuldner den Konkursantrag stellt, sollte dieser beachten dies innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen (gerechnet ab dem Tag an dem Zahlungsunfähigkeit besteht) zu tun. Ist der Gläubiger eine GmbH oder AG, so muss jeder einzelne Geschäftsführer (bzw. Vorstandsmitglied) einen Konkursantrag stellen.