Das kleine Reitabzeichen machen: Infos zu Prüfung und Ablauf

Die Prüfungen des kleinen Reitabzeichens haben keine Altersbeschränkungen und sind somit für jeden zugänglich. Sie bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil und zielen darauf ab, dass der Reiter oder die Reiterin auf Turnieren an Prüfungen, welche für die Leistungsklasse 6 ausgeschrieben sind, teilnehmen dürfen.

Kleines Reitabzeichen: Praktischer Teil

  • Reiten in Anlehnung einer Dressurprüfung Klasse E, einzeln oder in einer Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO erlaubt.
  • Reiten einer Stilspringprüfung der Klasse E im leichten Sitz. Hindernisabwürfe führen nicht zu Abzügen in der Stilnote. Nach dem dritten Ungehorsam oder dem zweiten Sturz erfolgt jedoch der Ausschluss.
  • Die Springprüfung kann auch durch eine entsprechende Geländeprüfung ersetzt werden. Die Anforderungen entsprechen einem Geländereiterwettbewerb.

Kleines Reitabzeichen: Theoretischer Teil

  • Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
  • Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers
  • Kenntnisse über die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen des Tierschutzes
  • Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr

Voraussetzung und Ziel der Prüfung

Bevor man das kleine Reitabzeichen machen kann, benötigt man den Basispass Pferdekunde. Ist man im Besitz eines solchen Nachweises, steht dem Abzeichen nichts mehr im Weg. Wichtig ist nur, dass das Pferd oder das Pony, mit welchem die Prüfung absolviert werden soll, mindestens fünf Jahre alt sein muss und den Prüfungsanforderungen genügen sollte.

Ziel der Prüfung ist es, an Turnieren teilnehmen zu können, welche für die Leistungsklasse 6 ausgeschrieben sind. In der Regel handelt es sich dabei um Dressur- und Springprüfungen der Klasse E.

Das kleine Reitabzeichen gilt dann als bestanden, wenn jede Teilprüfung – Dressur, Springen, Theorie – eine Mindestnote von 5,0 erzielte. Sollte man dieser Anforderung nicht gerecht geworden sein, kann man die gesamte Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholen.

Weitere Informationen zu Reitabzeichen finden Sie hier.

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