Unfreiwillig goss Kanzlerin Merkel heute noch einmal Öl ins Feuer, als sie das Urteil zur Pendlerpauschale begrüßte und froh darüber sei, dass nun Geld an die Bürger unseres Landes zurückfließe. Dieser freudig begrüßte Impuls ist quasi eine Aufforderung an anderen Parteien die Forderungen nach Steuersenkungen zu verstärken und eine gefühlte Niederlage für Frau Merkel, die einst die Pendlerpauschale mit auf den Weg brachte.
Während Deutschland sich im Dauerstreit befindet, haben andere Länder wie Frankreich schon die ersten Maßnahmen ins Rollen gebracht. Vermutlich reagiert man erst einheitlich, wenn man ähnlich wie die USA die Hiobsbotschaften erhält. Dort schossen die Arbeitslosenzahlen am Wochenende auf ein 15-Jahres-Tief und hierzulande sonnt man sich im trügerischen Glanz des auslaufenden Booms.
Wie immer ist man erst bereit zu handeln, wenn die Katastrophe schon geschehen ist. Am 5. Januar möchte man zu Beratungen zusammen treffen – ach, Deutschland –deine Langsamkeit. Zum Glück für die Politiker steht Weihnachten vor der Tür, das Fest der Liebe, dies hilft erst einmal kritische Zeiten zu überbrücken.
Natürlich kann man in diesem Fall eine Langsamkeit vorwerfen, ist aber ein Aktionismus einzelner EU-Länder wesentlich besser als durchdachte gemeinsame Linie?
da steuern mangels zitiergebot verfassungswidrig sind,müßte der staat seine den finanz=
verwaltungen geschenkten gelder zurück erhalten.wenn der schenker in not ist,muß er
um überleben zu können sein geld zurück erhalten.von steuerpflicht steht kein wort in der
verfassung.wenn die finanz-und stadtverwaltungen bezüglich steuern und abgaben im recht
wären,könnten sie vor ordentlichen gerichten mit gesetzlichen richtern klagen.da sie nicht
im recht sind,erzwingen sie steuern und abgaben durch nötigung,drohung und erpressung.*
bei jedem steuerbescheid sollte der bürger immer auf den ordentlichen klageweg verweisen.
*was alles strafbare handlungen sind