Die Zitierfreiheit im Netz ist ein anhaltendes Problem: Viele User nehmen sich einfach die Bilder und Texte anderer und bauen sie in ihre eigenen Webseiten und Blogs ein, ohne das Urheberrecht zu beachten. Ein Grund hierfür könnte darin liegen, dass im Internet jegliche Information und jegliches Werk einfach und schnell kopiert werden kann. So wird etlichen Usern überhaupt nicht klar, dass sie hier gerade die Rechte anderer verletzen. Allerdings gelten auch im Netz die gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie sie von Zitaten in der Kunst, in der Wissenschaft und in den Medien bekannt sind.
Zitierfreiheit im Netz: Das muss beachtet werden
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Gesetz
Das Zitatrecht wird im Paragraph 51 des Urheberrechtsgesetzes festgelegt. Hier findet man sämtliche Möglichkeiten, unter denen aus den Werken anderer zitiert werden darf, wobei die Auslegung der Einschränkungen im Einzelfall, also auch die Zitierfreiheit im Netz, zu prüfen ist.
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Zitate
Bei Zitaten handelt es sich nicht nur um die Wiedergabe des gesprochenen Wortes. Auch ein Auszug aus einem Buch, ein Bildzitat und andere audio-visuelle Medien sind hiervon betroffen.
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Auseinandersetzung mit dem Werk
Grundsätzlich gilt, dass man Werke anderer, auch in Auszügen, nur dann verwenden darf, wenn sie Teil eines eigenen Werks werden, das ebenfalls schutzfähig sein muss. Hierzu muss eine Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Werk stattfinden, sei es auf wissenschaftliche oder künstlerische Weise.
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Gesamtheit
Ein Werk, dessen Rechte man nicht besitzt, darf normalerweise nicht in seiner Gesamtheit übernommen werden. Ausnahmen bilden sogenannte Großzitate, bei denen der Zitatzweck der Erläuterung des eigenen Werks dient – hierbei sollte man aber ausgesprochen vorsichtig sein, da sich dies auf wissenschaftliche Arbeiten bezieht.
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Bildzitat
Im Internet ist es vor allem das Bildzitat, das immer wieder zu Problemen führt, wenn einfach Fotos von anderen Webseiten ohne Angabe der Quelle und des Autors verwendet werden und keine Rechte hierzu vorliegen. Am besten kann man sich vor einer solchen Verletzung des Urheberrechts schützen, indem man eigene Bilder verwendet und sie mit aussagekräftigen Copyright Angaben ausstattet.
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Bilder anderer
Möchte man die Zitierfreiheit im Netz im Bezug auf Bilder nutzen, so kann man dies im Rahmen des Urheberrechts tun: Werden vom Autor die Rechte frei verfügbar gemacht, unter klaren, festgelegten Umständen oder in Absprache mit demjenigen, der das Bild verwenden möchte, so kann man das Bild sehr wohl nutzen, so man sich an diese Vorgaben hält.
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Quellenangabe
Dennoch muss man auch in einem solchen Fall die Quelle richtig benennen. Dies bedeutet, dass man im Alt-Tag, im Bildernamen und in einer Caption unter dem Bild die volle Angabe des Autors schreibt. Gleiches gilt übrigens auch für Texte.
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Rechtsbeistand
Ist man sich unsicher, welche Aspekte der eigenen Arbeit mit denen des Urheberrechts vielleicht kollidieren könnten, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.