Urlaubsanspruch: Wieviel Urlaub steht Ihnen zu?

Für jeden Arbeitsnehmer besteht ein Anspruch auf Urlaub, der gesetzlich verankert ist. Während der Dauer des Urlaubs ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt zu zahlen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Arbeitsverhältnis, den betrieblichen Konditionen und etwaigen Tarifverträgen.

Urlaubsanspruch – Das sollten Sie wissen!

Der Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs sieht bei einer Sechstagewoche einen Urlaub von 24 Tagen im Jahr für den Arbeitnehmer vor. Bei einer Fünftagewoche, dem Normalfall, sind es hingegen 20 Tage Jahresurlaub für den Angestellten.

Dennoch sind in vielen Branchen mehr Urlaubstage für den Arbeitnehmer üblich. Es kann einzel- oder tarifverträglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart werden. In diesem Fall sind allerdings der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Urlaub entsteht erstmalig 6 Monate nach Vertragsbeginn, denn dann läuft die Wartezeit ab. Der Arbeitnehmer hat nun Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Falls der Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet, besteht für ihn ein Anspruch auf 1/12 des jährlichen Urlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.

Längere Fehlzeiten durch Krankheit oder Mutterschutz haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Urlaubsdauer.

Auch Teilzeitkräfte haben ein gesetzliches Recht auf Urlaub

Der Anspruch auf Urlaub für Teilzeitkräfte, wie z.B. 400-Euro-Kräfte, ist unterschiedlich. Sofern die Teilzeitkraft an jedem Tag der Woche arbeitet, völlig unabhängig von der jeweiligen Stundenzahl pro Tag, steht der Teilzeitkraft der selbe Urlaubsanspruch wie den Vollzeitkräften zu.
Wenn die Teilzeitkraft dagegen nur an bestimmten Tagen der Woche arbeitet, besteht ein anteilig reduzierter Anspruch auf Urlaub, der sich nach dem Jahresurlaub der Vollzeitkräfte und der Zahl der Wochenarbeitstage, die die Teilzeitkraft im Betrieb arbeitet, richtet.

Der Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt für seinen Urlaub frei wählen und muss den Urlaub entsprechend dem Urlaubsverlangen bzw. dem Urlaubsantrag des Arbeitnehmers festsetzen. Eine Selbstbeurlaubung ist als schwere Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu sehen und kann mit einer Abmahnung geahndet werden.

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