Die Checkliste für den Gründungszuschuss ist eine Hilfestellung, um im Wust der bürokratischen Aufgaben nicht zu verzweifeln. Ist es schon ohnehin schwer, sich auf eigene Faust auf dem selbständigen Arbeitsmarkt zu etablieren, so wird all das, woran man denken muss, nicht einfacher, wenn es sich um öffentliche Fördermittel handelt.
Diese Förderung zur Selbständigkeit wurde bis ins Jahr 2006 durch das Konzept der Ich-AG gewährleistet, seit dem August des genannten Jahres ist hierfür der Existenzgründerzuschuss zuständig. Die alte Hilfsleistung war in aller Munde, viele haben nicht einmal ihren Wegfall mitbekommen. Eine Checkliste für den Gründungszuschuss muss also neben den Bedingungen und Voraussetzungen, dem Verwaltungsgang und dem Antrag und der Erläuterung der Inhalte der Subvention für Freiberufler auch die Unterschiede zwischen den Konzepten erklären.
Checkliste für den Gründungszuschuss: So wirds gemacht!
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Voraussetzungen
Bevor die Checkliste für den Gründungszuschuss überhaupt begonnen werden kann, muss erst einmal feststehen, wer dieses Fördermittel in Anspruch nehmen kann.
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Arbeitlosigkeit
Man muss bereits arbeitslos sein und nicht erst demnächst arbeitslos werden, bevor man den Existenzgründerzuschuss beantragen kann.
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Kündigung
Wer selbst gekündigt hat,muss zwölf Wochen lang warten, bis die Förderung einsetzt.
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Arbeitslosengeld
Nur wer Arbeitslosengeld beziehen darf (sogenannte Entgeltzusatzleistung nach SGB III) bekommt auch eine Förderung – ALG II (Hartz IV) Empfänger müssen also eine andere Förderung beantragen.
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Tätigkeit
Der Gründung muss eine selbständige und hauptberufliche Tätigkeit zugrunde liegen.
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Gründungskonzept
Man muss mittels eines Gründungsplanes beweisen, dass das ausgearbeitete Konzept auch tragfähig ist.
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Profiling
Auch die Fähigkeiten des Antragstellers müssen bewiesen werden. Hierzu kann man an Seminaren, Profilings, Existenzgründerkursen etc. teilnehmen und sich diese bestätigen lassen.
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Ausschluss
Wenn man bereits eine Förderung bekam, deren Ende kürzer als zwei Jahre zurückliegt, wird der Zuschuss ausgeschlossen.
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Alter
Egal, wann man die Förderung begonnen hat, in dem Monat, in dem man das 65ste Lebensjahr vollendet, erlischt der Anspruch darauf.
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Beratung
Bevor man eine Gründung anstrebt, muss man sich bei einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, bei Berufsverbänden, bei einem Kreditinstitut oder bei Gründerzentren beraten lassen.
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Gutachten
Diesen Stellen stellt man sein Gründungsvorhaben vor, sie prüfen dies und stellen dann eine Bescheinigung aus.
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Geschäftsplan
Zur Vorstellung legen zukünftige Selbständige einen Geschäftsplan an: Eine kurze Beschreibung der Geschäftsidee, der Lebenslauf, ein Finanzplan und eine Vorschau des Umsatzes beziehungsweise der Rentabilität dürfen darin nicht fehlen.
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Förderdauer
Wird dem Antrag auf Förderung stattgegeben, so wird sie in zwei Phasen für einen Zeitraum von 15 Monaten gezahlt, auch über die Frist des Erhalts des Arbeitslosengeldes.
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Phase 1
Neun Monate lang wird ein Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt, dessen Summe sich mit dem letzten erhaltenen Arbeitslosengeld deckt. Darüber hinaus wird eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die dafür gedacht ist, in die Sozialversicherung einzuzahlen, wenn gewollt.
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Phase 2
Zunächst wird die hauptberufliche Tätigkeit noch einmal geprüft und danach wird lediglich die Pauschale von 300 Euro weitergezahlt.
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Steuer
Der Existenzgründerzuschuss ist steuerfrei.
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Unterschiede
Die Checkliste für den Gründungszuschuss muss auch den Unterschied zur Ich-AG erklären: Bei dem alten Fördermittel musste man nicht beweisen, dass die Geschäftsidee auch potentiell Früchte tragen kann, in Form eingehender Prüfungen, Beratungen und Belege. Hinzu kommt, dass man beim Gründerzuschuss frei wählen kann, wie und ob man sich krankenversichern möchte.
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Weiterführende Links
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Eine ausführliche Liste zur Erlangung des Fördermittels Gründungszuschuss durch das Arbeitsamt.
Zu Punkt 4 ist zu ergänzen – wer über 89 Tage oder weniger Tage einen Anspruch auf ALG I hat der kann ebenfalls keinen Gründungszuschuss beantragen.
Auch ist es aus der Praxis heraus oftmals schwierig wenn der Existenzgründer die Frist bis auf den letzten Tag ausschöpft. Nutzen Sie die Zeit und reichen Sie möglichst alle Unterlagen gleichzeitig ein, damit keine rechtsfreien Zeiträume entstehen die nicht gefördert werden – weder mit ALG I noch mit dem Gründungszuschuss. Dieser Punkt wurde leider hier nicht aufgeführt.
Zusätzlich besteht bei der Gründung die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung um einen neuen Anspruch auf ALG aufzubauen.
Gruss Klaus Schaumberger